Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

XXX Viertes Sachregister. 
Lotterien „ uswürtige, durch selbige dürfen innerhalb Landes belegene Immobilien, ohne ausdruͤckliche 
Genchmigung, nicht ausgespielt werden. 25. 22. 
Louisenhain, (. Warthe-Fluß. 
Lünen, Sctadt, Tarif zur Erhebung des dortigen Wegegeldes. 25. 19. 
l 4 
Maaß der Länge, dessen Berechnung nach der Elbschiffahns-Mte. 22. 13. — desgleichen bei der 
schiffahrt. 24.28. 39. sleichen bei der Weser- 
Magdeburg, Stadt, Statut für die dortige Kaufmannschaft. 25. 25 — 40. — Anordnungen wegen 
der dortigen Börse. 25. 33. 
Magdeburgisch, Bestimmungen wegen des Fünftelabzugs, bei Regulirung der gutsherrlichen und 54 
lichen Verhältnisse in selbigem. 24. 11. — 25. 87. gulrung derg den ner 
Magdeburgische Landes-Obligationen und zinslose Scheine, Präklusionstermin für deren Umschrei- 
bung in Staatsschuldscheine. 23. 20. 
Magistratspersonen, Wöählbarkeit derselben zu Abgeordneten der Provinzialstände. 23. 4 32. sed. 140. 
scqd. 147. sed. — 24. 64. 72. 103. 110. 143. — 25. 12. 
Mairie-Lohne, in den zum ehemaligen Großherzogthum Berg gehörigen Landestheilen, deren Aufhebung- 
25. 95. 
Maischsteuer-Kontraventionen, Anwendung der Strafgesetze rücksichtlich derselben. 22. 176. 
Majesiät, beleidigte, die in Untersuchungen wegen derselben gefällten Kriminal-erkenntnisse müssen an 
das Justiz-Ministerium zur Bestätigung eingesandt werden. 24. 221. 
Majorennität, (. Volliährigkeit. 
Makler, deren Ernennung in den Rheinprovinzen durch das Handels-Ministerium. 23. 2. 
Marienwerdersche Kreis, vormaliger, wird in ständischer Bezichung zu Ostpreußen gerechnet. 23. 139. 
Marionettenspieler, umherziebende, Gewerbeschein= Ertheilungen an selbige. 21. 131. 
Markenherren, (Waldherren, Skutisations= oder Weideherren), deren Verhältnisse und Rechte in 
den zum ehemaligen Kbnigreiche Westphalen, Großherzogthume Berg und den franzbsisch --hanseati- 
schen Departements gehdrigen Landestheilen. 25. 84. 103. 120. 6 
Märkte, (Jahr= und Wochen-), deren Besuch von Kaufleuten und Gewerbetreibenden. 24. 126. sed. 
— Grenzoerkehr rücksichtlich derselben mit Polen. 25. 64. 
Mast, in den zu Bauergütern gehbrigen Holzungen, Ansprüche der Gutsherrschaft auf deren Nutzung. 
25. 81. 100. 117. 
Materialien, zu deren Aufkauf Behufs der eigenen Fabrikation bedarf es keines Gewerbescheins, son- 
dern blos einer polizeilichen Legimmation. 24. 127. 
Material-Waaren, mit selbigen kann kein. Haufirhandel statt finden. 24. 130. — Handel mit sel- 
bigen von Krämern und Gewerbetreibenden. 24. 183. — Acgaben-Entrichtung von selbigen. 
24. 194. — 25. 69. seq. 
Mauthen, (Land= oder Stadtzblle), von deren Entrichtung befreiet die Elbschlffahrksakte nicht. 
22. 16. · 
Medizinal-Beamtc,DiätensundReifekostemBewilligungfürstlbigr. 25.166.168.·eq. 
chdizinakKollcgicmSportelsTaxokdnungsfükselbige.25.129--435. 
Medizinal-Pcksoncn,Spottet-AnwendungbeiAppkobationssEnheilungensitt-selbige.25.131. — 
desgleichen bei Festsetzung ihrer Liquidationen. 25. 133. 166. 168. seq. 
Medizinische Praris, Ansprbche auf selbige verlieren Studenten, welche sich auf Universtüten der 
Theilnahme an geheimen und burschenschaftlichen Verbindungen schuldig machen. 24. 122. 
Mektenburg-Schwerin, Großherzosthum, dessen Theilnahme un der Elbschiffahrts- Akte. 22.9. -e. 
101. 
Mek-
	        
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