S Viertes Sachregister.
Produkte, selbstgewonnene, deren Fellbietung auf Mirkten und in der Umgegend des Wohnorts ohnus
Gewerbschein. 24. 126. 130. — (. auch landwirthschaftliche Produkte und Lebensmitttel.
Prokuragebühren, sallen bel den Sporteln der Provinzial-Verwaltungsbehörden weg. 25. 134.
Prokurakoren, Rhelnische, deren Rangverhältnisse und Unisorm. 24. 57. — Diten= und Reisekosten-
sätze für selvige. 25. 165. 168. sedq. — f. auch General= und Ober-Prokuratoren.
Protokolle, bei den Provinzlal-Verwaltungsbehörden verhandelt, Sportel-Anwendung bei selbigen.
25. 131. 132. · '
Provinzen, neue und wiedereroberte, Präklusions-Termin für die Perwaltungs-Ansprüche aus selbigen.
22. 205. — rücksichtlich derselben soll kein gerichtliches Verfahren zugelassen werden. 23. 21. —
wieder erworbene, an Frankreich abgetreten gewesene, Präklusions-Termin für Lieferungs-Forderun-
gen an vaterländische Truppen in selbigen bis zum Tilsiter Frieden. 23. 17. — (. auch Rheinprovin-
zen, Posen, Sachsen 2c.
Provinzial-Schuldenwesen, (letzt.
provinzial-Stände, s. Stände.
hrovokations-Klagen, deren Anstellung gegen Ausländer bel Rheinischen Gerichten. 23. 107.
Prozentgelder, fallen bei den Sporteln der Provinzial-Verwaltungsbehörden weg. 25. 134.
Prozesse, Auslegung von Staatsverträgen in selbigen. 23. 19. — sollen über Verwalktungs-Ansprüche
an den Staat, aus der Zeit der ehemaligen Fremdherrschaft in den neu und wledereroberten Provinzen,
nicht zugelassen werden. 23. 21. — Julassung zum Armenrechte in selbigen in den Rheinprovinzen.
23. 21. „ed. — in wleweit in solchen Ausländer aus den deutschen Bundesstaaten vor die Rheini-
schen Gerichte gezogen werden können. 23. 106 — 106. — wegen des rechtlichen Anspruchs
auf Schadloshaltung, den ein Beschädigter im Cloilprozesse dem richterlichen Erkenntnisse unterwirft,
und Suspension des in den Rheinprooinzen darauf noch angewendeten Gesetzes der ehemal. franzssischen
Repußlik, vom 10.Vend IV. 24.222. — Sühneversuch vor dem Anfange derselben bei den Friebensge-
richten im Großherzogthum Posen. 25. 14. — Sportelfreiheit der ritterschaftlichen Privatdank von
Pommern in selbigen. 24. 171. — in gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnissen, Appellations=
und Revisionsverfahren in selbigen. 25. 223. — Verfahren rücksichtlich derselben in den zum ehe-
mallgen Königreiche Westphalen, Großherzegthum Berg und den französfsch -hanseatischen Depart#-
ments gehörigen Landestheilen, bei Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse. 25.
90. „2cqd. 109. 125. — in einigen vormaligen fremdherrlichen Landestheilen, wegen des Fünftel-
Abzuges bei Zchentleistungen, sollen sistirt werden. 22. 207. — 24. 11. — deren Schlichtung zwi-
schen preuß. und großherzogl. Sachsen-Weimarschen Unterthanen. 24. 149. seqg.
Przeß-Stempel, dessen Verechnung und Abführung. 22. 63.,66. 7 1. 83. «
Pruͤfungen, von Seiten der Provinzialbehoͤrden, Sportelanwendung bei den bber selbige verhandesten
Protokollen. 25. 132. — dieijenigen der Geistlichen und Schulbeamten, so wie der Hebammen, sind
sportelfrei. 25. 132. — der Notarien, Verfahren rücksichtlich derselben. 22. 110.
Puloer, (. Schießpulver. - ,
Pupillengelbek,dürfcnbeiderkittckschastlichcnPrivatbaukisiPommckaulchtbetegtwetdm.Ahn-.
Puppenspieler, umherziehende, Gewerbeschein-Ertheilungen an selbige. 24. 131.
O.
Quittungs-Stempel, delsen Berechnung und Erhebung. 22. 61. 67. 84.
R.
NRangverhältnisse, deren Bestimmung für die Rheinischen Justizsramrr. 24. 57. — desgl. fr Ne
Justizbeamten im Großherzogthum Posen. 24. 8.
Rayons, Festungs-, s. Festungen.
Real-Berechtigungen, s. gutsherrllche und bänerliche Verhaltuige,
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Nea-