Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

Rheda, Stadt, Tarif fuͤr die Erhebung des dortigen Pflastergeldes. 24. 176. 
Rhederei, inländische, deren Beforderung. 22. 177. 5ä!5r 
Rheinbrücke, bei Coblenz, Tarlf zur Erhebung des Brück-, Durchlag= und Ueberfahrtegeldes bei 
selbiger. 24. 137. — zwischen Cöln und Deuz, Tarif für die Erhebung des Durchlaßgeldes bei 
selbiger. 21. 156. . 
Rheinprovinzen, (des linken Rheinufers), Gesetz über die Regulirung des Schuldenwesens der Gemeinen 
in selbigen. 22. 49 — 56. — Ausschließung des öffentlichen gerichtlichen Verfahrens in selbigen, 
wenn Moralität und Sittlichkeit-dadurch geführdet werden können. 22. 839. — Tax-Ordnung für 
die Notarien, (in den Niederrheinischen Provinzen.) 22. 109 — 124. — Chaussecgeld-Erhebung 
auf den Kunslstraßen in selbigen, nach dem allgemeinen Chaussee -Tarif. 22. 169. 172. — 24. 
217 —219. — Chausseegeld= Erbebung von zweirädrigen Wagen in selbigen. 25. 4. — Sub- 
bastations-Ordnung für selbige. 22. 195 — 204. — Präklusiv-Termin für die Anfprüche auf 
Gehalts-, Wartegelds= und Pensions-Entschädigungen aus früheren Verhälktnissen in selbigen. 22. 
205. — Rücssichtlich derselben soll kein gerichtliches Verfahren zugelassen werden. 23. 21. — Ver- 
nehmung von Militair-Zeugen in Untersuchungen gegen Civil-Personen. 22. 206. — Vollstreckung 
der Erekution aus Civil-Erkenntnissen gegen Militairpersonen. 22. 209 — 212. — Mirtbeilung 
der Kriegsartikel an die Justizbebörden in selbigen zur Beachtung. 23. 30. — Ernennung der Mäkler 
in selbigen durch das Handels-Minist#rium. 23. 2. — Verordnung über die Julassung zum Armen- 
rechte in selbigen. 23. 21. veq. — Beschränkung des Art. 1 4. des in selvigen noch geltenden Civil- 
Gesetzbuches, wegen Belangung der Ausländer aus den deutschen Bundesstagten in Klage-Sachen. 
23. 106 — 108. — Bestimmung der Rangverhältnisse und der Uniform der Justizbeamten in selbi- 
gen. 24. 57. — Gesetz über die Einregistrirung bei den Friedensgerichten in selbigen. 24. 80. — 
Präklusionsfrist für die Ansprüche der Gläubiger jenseits der Weser und des Rheins an die Resten- 
Fonds. 24. 100. — (Düsseldorfer Regierungs-Bezirks.) Präklusions-Termin für Lieferungs-Forde- 
rungen an vaterländische Truppen bis zum Tilsiter Frieden. 23. 17. — Anordnung der Provinzial- 
Stände für selbige. 21. 101 — 108. — 25. 21. — Auöstellung von Trauscheinen für Militair- 
personen in Provinzen, wo das französische Gesetz noch gilt. 24. 115. — Cinführung einer regel- 
mäßigen Postverwaltung in selbigen. 24. 140. — Suspension des in selbigen bisher noch angewen- 
deten Gesetzes der ehemaligen französischen Republik, vom 10. Vend. IV., den rechtlichen Anspruch 
auf Schadloshaltung, den ein Beschädigter im Civilprozeß dem richterlichen Erkenntnisse uncerwirft, 
betreffend. 21. 222. — Verfahren der Yolizeibehörden in selbigen gegen die, öffentlicher Unzucht 
nachgehenden Weibspersonen. 25. 8. — Erhebung einer Kathedralsteuer in selbigen zur baulichen 
Unterhaltung der Domkirchen. 25.71. — Außsübung der Schulzucht in selbigen. 25. 149. — An- 
wendung der Deklaration vom 2 1sten November 180 3. in selbigen, wegen Erzlehung der ehelichen 
Kinder in dem Glaubensbekenntnisse des Vaters. 25. 221. seq. — s. auch Berg, Großherzogehum, 
und Provinzen, neue und wieder croberte. 
Rheinzölle, deren Erhebung nach der seitherigen Einrichtung. 24. 203. 
Ritterschaft, Wöhlbarkeit aus selbiger resp. zum usten und 2ten Stande der Provinzialstände. 23. 131. 
132. 139 — 141. 146 — 148. — 24. 63. 64. seqd. 7. sedd. 10 1. sed. 106. sed. 141. sedq. — 
25. 197. 212. 
Rottzehnte, von den, Iin Kultur gebrachten Grundstücken, deren Aufhebung in den zum ehemaligen 
Großherzogthume Verg gehörigen Landestheilen. 25. 102. 6 · 
Rudolstadt,f.Schwatzbntg-Rndolstadt,Fütstenthnnr. . 
Rügen,FütstentbunyAnordnungdekPkovinzialständefükselbigeö.23.146-152.-25.210-215. 
—VerfassungdctKonImunal-Landtageinselbigem.25.215.seq.—.Kteis-Okdnungfükselbiges. 
25.217—220. 
Rußland, Kaiserthum, Uebereinkunft mit selbigem, wegen gegenseitiger Aufhebung des Abschosses und 
des Absahrtsgeldes. 24. 165. — Handels- und Schiffahrtsvertrag mit selbigem, vom 1825. 
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