Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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Benennung der Gegenstaͤnde. 
Gewicht, 
Maaß 
oder 
Anzahl. 
  
2 
Thier= und Pflanzenreichs, zum Gewerbe= und Medizinal- 
Gebrauch, die nicht besonders höher oder niedriger tarifirt 
sind, außer-europclische Tischlerhölzer ..... . ... 
Eisen uͤnd Sta « 
a) Gußeisen in Gansen und Masseln, Roheisen und Roh- 
Stahleisen, Stahlkuchen, altes Brucheisen, Eisenfeile, 
Hammerschlag; ferner, geschmiedetes Eisen, als: Stab- 
oder Stangen-, Reifen-, Schlosser-, Reck-, Kneip-, 
Band-, Zain-, Kraus-, Bolzen-, Welleisen, Rohstahl, 
Guß= und raffinirter Stahl, desgleichen grobe Guß- 
Waaren in Oefen, Platten, Gittern .. ....... . . .. 
b) grobe Eisenwaaren zahlen die allgemeine Eingangsabgabe; 
  
- 
ID)feine Eisenwaaren siehe kurze Waaren. 
Erze, nämlich: 
Eisen= und Stahlstein, Stufen, Braunsiein, Reiß= und 
Wasserblei, Graphit, Galmei, Koballltltt 
8|Flachs, Werg, Hanf, Hedeee . . . . .. 
9 
22 
2 
Getreide, Hülsenfrüchte, Sämereien, auch Beeren. 
a) Getreide, Hülsenfrüchte und Oelsaat 
b) Kleesaat, Anis, Wachholderbeeren und alle nicht nament- 
lich im Tarif genannte Somereeinn 
Anmerkung. Die unter 9. genannken Gegenstände sind gon) 
frei, wenn die eingehende Quantität so gering ist, daß sie von den 
unter a. gestellten 2 Scheffel, und von den unter b. benannten 
4 Scheffel nicht überfteigt. 
Glas. 
a) grünes Hohlglas (Glasgeschirrtstrtrtr 
Anmerkung. Bei loser Verpackung werden 54 Kubikfuß zu 
einem Jentner veranschlagt. 
b) weißes Hohlglas aller Art, geschliffenes, geschnittenes, 
vergoldetes, gemaltes, desgleichen alles massive und 
gegossene Glas, Behänge zu Kronleuchtern von Glas, 
Glasknöpfe, belegtes oder unbelegtes Spiegelglas, im- 
gleichen Tafelglas ohne Unterschied der Farbe 
Häute und 
  
/ 
rohe, gruͤne und trockene, desgleichen rohe Haare ..... 
  
1Zentn. 
1 dito. 
1 dito. 
1 dito. 
1 Schfl. 
1 dito. 
1 Zentn. 
1 dilo. 
  
1 dito. 
12. 
Ab- 
aben- 
Ate. 
½ 
# 
10 
 
	        
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