Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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9,302 Rthlr. 14 Gr. 2 Pf. Neuntausend Dreihundert und zwei Thaler 14 Gr. 2 Pf. von den mit 
5 vom Hundert zinsbaren Kapitalien, 
445 Rthlr. 2 Gr. 5 Pf. Vierhundert und fünf und vierzig Thaler 2 Gr. 5 Pf. von den mit 41 vom 
Hundert zinsbaren Kapitalien, und 
1,516 Rthlr. 8 Gr. 10 Pf. Eintausend Fünfhundert und sechszehn Thaler 8 Gr. 10 Pf. vom unzins- 
baren Vermögen, mit Inbegriff 188 Rthlr. 13 Gr. 7 Pf. Einhundert acht und achtzig Thaler 
13 Gr. 7 an bis mit dem Sten Juni 18415. in das Herzogthum rückständig gewesenen 
Leistungen, hat jedoch alle seit dem öten Juni 1815. aus dieser Kasse auf die vorbemeldeten 
rücksiändigen Leistungen und sonst erfolgte Zahlungen sich anrechnen lassen. 
Ueberdies werden dem Herzogthum 
933. Neunhundert und drei und zwanzig Exemplarien des ersten, und 
9J13. Neunhundert und dreizehn Exemplarien des zweiten Theils des Kirchenbuchs i 
  
geantwortet. 
VII. 
Schullehrer- Die Schullehrerseminarien-Hauptkasse wird, nach den, fer. dic Schullehrerseminarien zu Friedrich- 
seminarien= stadt und Weissenfels bestandenen, Etatquantis, welche, wie solche in dieser Hinsicht brrechuef worden 
aufibassen sind, einen Abtheilungsmaaßstab von 4 
in gewesene 0,8855. Fünftausend Achthundert fünf und funfzig Jöntausendtheilen für das Kbnigreich, und von 
Ktifkungen 0,4145. Viertausend Einhundert fünf und vierzig Zehntausendtheilen für das Herzogthum Sachsen 
in Prldat- geben, getheilt. Dagegen wird die, im Jahre 1794. wegen gewisser Ansprüche des ehe- 
ersonen. maligen Gymnasiums zu Weissenfels ausgesetzte und zu bvolhrn shinge Kasse gezogene, jähr- 
liche Rente von Eintausend und Achthundert Thalern — zu deren alleiniger Vertretung 
Kdnigl. Sächsischer Seits sich erklärt worden ist, zum Behuf der gegenwärtigen Auseinander= 
setzung nach Fänf, vom Hundert zu Kapital gerechnet, und diches Kapital nach dem Ver- 
hältniß der Bevolkerung der Provinzen, für deren niedere Schulanstalten die Unerrfüüchan 
ursprünglich bewilligt worden ist, eben so, wie bei der älteren Schullehrer-Besoldungskasse 
9. IV.) geschehen, mithin nach dem Verhältniß von 
0,6652. Sechstausend Sechshundert zwei und funfzig Zehntausendtheilen für das Kdnigreich, und von 
03348. .—7 Dreihundert acht und vierzig Ichmusendcheilen für das Herzogthum Sachsen, 
getheilt, 
Hiernach hat das Herzogthum 
4) vom unbeweglichen Vermdgen: 
oußer dem Bergischen Getreide-Stipendio, und den bisher von gewissen Thüringischen Städten an 
das Seminar zu Weissenfels gezahlten jährlichen Beiträgen, welche beide Gegenstände dem nur gedach- 
ten Seminar allein gehdren, und demselben ferner verbleiben, zusammen 
12,299 Rthlr. 13 Gr. 87 Pf. Zwolftausend Zweihundert neun und neunzig Thaler dreizehn Groschen 
acht und zwei Fünftheil Pfennige, und zwar mit 
595 Rthlr. 8 Gr. 4 Pf. Kapitalwerthe der bisher in Weissenfels erhobenen Lehnen und Zinsen, welche 
dem Herzogthum ganz überwiesen worden sind, und mit 
11,704 Rehlr. 5 Gr. 44 Pf. als Antheil an der vorbeschriebenen, mit Fünf vom Hundert zu Kapital 
erhobenen, jährlichen Rente von 1,800 Rthlr., welcher, weil der Antheil des Herzogthums 
an dem Kapitalwerthe der ihm allein überwiesenen oben berührten Lehnen und n nur 
in 240% Rthlr. 18 Gr. 6 Pf. besieht, sich um 348 Rthlr. 13 Gr. 10 Pf., und folglich von 
dem eigentlichen Betrage an 12,052 Rthlr. 19 Gr. 2: Pf., bis auf die angegebene Summe, 
vermindert, baar. 
2) Vom beweglichen Vermdgen, außer den zeither schon in Weissenfels verwalteten, kleinen Kapitalien, 
ausammen an 
“ Rthlr. 12 Gr. Dreihundert neun und achtzig Thaler 12 Gr., 
auf welche, so wie auf die vorsiehend dem Herzogthum überlassenen Gegenstände des unbeweglichen 
Vermogens, Kbniglich = Sächsischer Seits gänzlich verzichtet wird, und nach der bereits in der kom- 
missarischen Darsiellung vom 17#ten Oktober 1822. enthaltenen Ab= und Zurechnung annech 
405 Rehlr. 15 Gr. 9 Pf. Einhundert und sechs Thaler 15 Gr. 9 Pf. von den Kapitalien zu 5 Pro- 
zent zinsbar, 
4,145 Rthlr.
	        
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