Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

120

neten  Anstalten  usw.  kommt  für  die  Berechnung  die  jeweils  für  die  Krankenkassen
  gültige  Handverkaufspreisliste  zur  Anwendung.

5.  Für  fabrikmäßig  hergestellte  Zubereitungen  im  Sinn  der  Nr.  21  der  Arzneitaxe,
einschließlich  des  Serum  antidiphtericum,  Serum  antimeningiticum,  Serum
antitetanicum  und  des  Tuberculinum  sowie  für  die  nach  Nr.  4  berechneten
Arzneimittel  ist  ein  Abschlag  nicht  zu  gewähren.

6.  Die  in  Nr.  3,  4  und  5  bezeichneten  Arzneimittel  sind  in  den  Arzneirechnungen
gesondert  aufzuführen.

Stuttgart,  den  20.  Dezember  1916.  Für  den  Staatsminister:
Haag.

Bekauntmachung  des  Finanzministeriums,
betreffend  den  Vollzug  des  Besitzsteuergesetzes.  Vom  18.  Dezember  1916.

Zum  Vollzug  des  Besitzsteuergesetzes  vom  3.  Juli  1913  (Reichs-Gesetzbl.  S.  524)
und  der  hiezu  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  des  Bundesrats  (Zentralblatt  für  das
Deutsche  Reich  von  1916  S.  414)  wird  in  Ergänzung  der  Verfügungen  vom  10.  August
1914  (Reg.  Bl.  S.  358)  und  vom  3.  August  1915  (Reg.Bl.  S.  137)  bestimmt:

L
Als  Frist  für  die  Abgabe  der  Besitzsteuererklärung  wird  für  die  erstmalige  Besitzsteuerveranlagung

  die  Zeit  vom  25.  Januar  bis  15.  Februar  1917  bestimmt.

82.

Der  Jahresbetrag  der  Besitzsteuer  ist  in  gleichen  Halbjahrsteilen  zu  entrichten  und
zwar  ist  je  ein  Sechstel  der  festgesetzten  Steuer  am  10.  Juli  und  10.  Januar  der  in
den  Erhebungszeitraum  fallenden  drei  Rechnungsjahre  fällig.

Jahresbeträge  unter  10  ./  sind  auf  einmal  und  zwar  auf  10.  Juli  zu  entrichten.

Stuttgart,  den  18.  Dezember  1916.  Pistorine
18  vritus.

 

Gedruckt  in  der  Buchdruckerei  Chr.  Scheufele  in  Stuttgart.