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als fuͤr die beruͤhrten eingegangenen Zollstaͤtten erhoben;
und eben so wird im entgegengesetzten Falle derselbe Zoll-
satz zu Lauenfoͤrde ausnahmsweise in der Auffuhr erho-
ben, wenn Hameln nicht beruͤhrt wird, sondern Lauen-
foͤrde entweder allein, oder auch zugleich mit einer oder
mehreren der zwischenliegenden eingegangenen Zollstaͤtten.
II. Zu Hameln, aber blos in der Auffuhr, die Nieder-
fuhr ist daselbst in der Regel frei, und zwar:
a) für HKamen
e) - Kauenförde .....................
Wird Hameln in der Auffubr nicht beruͤhrt, sondern
nur Ohsen, Grohnde, Polle und Lauenfoͤrde, einzeln
oder saͤmmtlich: so wird zu Lauenfoͤrde, als beibehalte-
ner Zollstaͤtte, der nebengesetzte Zollsatz sowohl fuͤr Lauen-
foͤrde als fuͤr die beruͤhrten eingegangenen Zollstaͤtten
erhoben; und eben so wird im entgegengesetzten Falle
derselbe Zollsatz zu Hameln ausnahmsweise in der Nie-
derfuhr erhoben, wenn Lauenfoͤrde nicht beruͤhrt wird,
sondern Hameln entweder allein oder auch zugleich mit
einer oder mehreren der zwischenliegenden eingegange-
nen Zollstaͤtten.
III. Zu Stolzenau, aber blos in der Niederfuhr;
die Auffuhr ist daselbst in der Regel frei; und zwar:
a) fuͤr Stolzenau. ................ ... . . ..
b) - Landsbergen .......... ...... .. . ...
#c) = Nienbunsggg . . . ...
4) Hohaaaa
e) = Intschee
1) -Dree
Wird Stolzenau in der Niederfuhr nicht berührt,
sondern nur Landsbergen, Nienburg, Hoya, Intschede
und Dreye, einzeln oder sämmtlich, so wird der neben-
gesetzte Jollsatz zu Dreye, als beibehaltener Zollsiäkte,
sowohl für Dreye, als für die berührten eingegangenen
Zollstätten, erhoben, und eben so wird im entgegenge-
setzten Falle zu Stolzenau derselbe Zollsatz ausnahms-=
Ißst zu erheben vom ##
Brutto.
282 Pf.
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5
4
9.
un „ „ „
—
51 Pf. oder
4 gGr. 37 M.
42: Pf. oder
3 gGr. 6 Pf.
weise