Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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als fuͤr die beruͤhrten eingegangenen Zollstaͤtten erhoben; 
und eben so wird im entgegengesetzten Falle derselbe Zoll- 
satz zu Lauenfoͤrde ausnahmsweise in der Auffuhr erho- 
ben, wenn Hameln nicht beruͤhrt wird, sondern Lauen- 
foͤrde entweder allein, oder auch zugleich mit einer oder 
mehreren der zwischenliegenden eingegangenen Zollstaͤtten. 
II. Zu Hameln, aber blos in der Auffuhr, die Nieder- 
fuhr ist daselbst in der Regel frei, und zwar: 
a) für HKamen 
e) - Kauenförde ..................... 
Wird Hameln in der Auffubr nicht beruͤhrt, sondern 
nur Ohsen, Grohnde, Polle und Lauenfoͤrde, einzeln 
oder saͤmmtlich: so wird zu Lauenfoͤrde, als beibehalte- 
ner Zollstaͤtte, der nebengesetzte Zollsatz sowohl fuͤr Lauen- 
foͤrde als fuͤr die beruͤhrten eingegangenen Zollstaͤtten 
erhoben; und eben so wird im entgegengesetzten Falle 
derselbe Zollsatz zu Hameln ausnahmsweise in der Nie- 
derfuhr erhoben, wenn Lauenfoͤrde nicht beruͤhrt wird, 
sondern Hameln entweder allein oder auch zugleich mit 
einer oder mehreren der zwischenliegenden eingegange- 
nen Zollstaͤtten. 
III. Zu Stolzenau, aber blos in der Niederfuhr; 
die Auffuhr ist daselbst in der Regel frei; und zwar: 
a) fuͤr Stolzenau. ................ ... . . .. 
b) - Landsbergen .......... ...... .. . ... 
#c) = Nienbunsggg . . . ... 
4) Hohaaaa 
e) = Intschee 
1) -Dree 
Wird Stolzenau in der Niederfuhr nicht berührt, 
sondern nur Landsbergen, Nienburg, Hoya, Intschede 
und Dreye, einzeln oder sämmtlich, so wird der neben- 
gesetzte Jollsatz zu Dreye, als beibehaltener Zollsiäkte, 
sowohl für Dreye, als für die berührten eingegangenen 
Zollstätten, erhoben, und eben so wird im entgegenge- 
setzten Falle zu Stolzenau derselbe Zollsatz ausnahms-= 
Ißst zu erheben vom ## 
Brutto. 
  
282 Pf. 
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51 Pf. oder 
4 gGr. 37 M. 
  
  
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3 gGr. 6 Pf. 
  
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