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[No. 10146.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 20sten Juli 1826., betreffend dle Berlängerung
der, in dem Publikations-Patente vom 2 1sten Juni 1825. festgesetzten,
Frist zur Anmeldung der Real-Ansprüche der Aälteren Hypotheken-Gläubiger
im Herzogthum Westphalen, Fürstenthum Siegen 2c. bis
zum sten September 1827.
A.- den Bericht des Staatsministeriums vom 5ten Juli dieses Jahres,
will Ich die im Patent vom Düsten Juni 1825., wegen Einführung des
Allgemeinen Landrechts und der Allgemeinen Gerichtsordnung in das Herzogthum
Westphalen, das Fürstenehum Siegen rc., und die Grafschaften Wittgenstein-Wittgenstein
und Wittgenstein-Berleburg, §. 22., den dliern Hypothekengläubigern
zur Anmeldung ihrer Real-Ansprüche bis zum 1 sien September
1826. bestimmte Frist, auf ein Jahr, alse bis zum 1ten September 1827.,
verlängern.
Teplitz, den 20ten Juli 1826.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.