Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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[No.  10146.)  Allerhöchste  Kabinetsorder  vom  20sten  Juli  1826.,  betreffend  dle  Berlängerung
  der,  in  dem  Publikations-Patente  vom  2  1sten  Juni  1825.  festgesetzten,
  Frist  zur  Anmeldung  der  Real-Ansprüche  der  Aälteren  Hypotheken-Gläubiger
  im  Herzogthum  Westphalen,  Fürstenthum  Siegen  2c.  bis
zum  sten  September  1827.

A.-  den  Bericht  des  Staatsministeriums  vom  5ten  Juli  dieses  Jahres,
will  Ich  die  im  Patent  vom  Düsten  Juni  1825.,  wegen  Einführung  des
Allgemeinen  Landrechts  und  der  Allgemeinen  Gerichtsordnung  in  das  Herzogthum
  Westphalen,  das  Fürstenehum  Siegen  rc.,  und  die  Grafschaften  Wittgenstein-Wittgenstein
  und  Wittgenstein-Berleburg,  §.  22.,  den  dliern  Hypothekengläubigern
  zur  Anmeldung  ihrer  Real-Ansprüche  bis  zum  1  sien  September
  1826.  bestimmte  Frist,  auf  ein  Jahr,  alse  bis  zum  1ten  September  1827.,
verlängern.

Teplitz,  den  20ten  Juli  1826.

Friedrich  Wilhelm.

An  das  Staatsministerium.