Full text : Der deutsche Verfassungsstaat und die Parteien.

10.  Die  politischen  Parteien  der  Gegenwart.

Nach  der  Begründung  der  konstitutionellen
  Monarchie  in  Preußen  wurde
das  politische  Leben  in  Deutschland  auf
eine  ganz  neue  Grucndlage  gestellt.  Die
in  dem  Schoße  der  Bevölkerung  bereits
zum  Durchbruch  gelangten  großen  politischen
  Strömungen,  die  teils  von  einem
konservativ-aristokratischen,  teils  von  einem
konstitutionell-liberalen,  teils  von  einem
radikal-demokratischen  Geist  in  Fluß  gebracht
  worden  waren,  nahmen  nunmehr
eine  sestere  Gestalt  in  besonderen  politischen
Parteiorganisationen  an.  Allerdings  waren
die  breiten  Volksmassen  noch  zu  wenig
politisch  geschult  und  zur  Reife  gelangt,
um  sofort  mit  vollem  Verständnis  der
neuen  Lage  von  den  ihnen  gewährten  verfassungsmäßigen
  Gerechtsamen  einen  Gebrauch
  zu  machen.  Der  großen  Mehrzahl  der
Bevölkerung  waren  die  tieferen  Beweggründe
  der  den  Märztagen  von  1818  vor.
angegangenen  Meinungskämpfe  völlig  unverständlich
  geblieben,  die  revolutionären
Putsche  ganz  unerwartet  über  den  Hals
gekommen  und  daher  auch  der  Zweck  und
Wert  der  neuen  Verfassung  noch  höchst
unklar.  In  den  Hohenzollernkönigen  hatte
das  Volk  mit  Recht  die  wahren  Landesväter
  verehrt,  die  es  mit  Wohltaten  aller
Art  überschüttet  hatten.  Die  Gesetze,  welche
der  Staatsrat  gutgeheißen  hatte,  entsprachen
durchaus  dem  vaterländischen.  Bedürfnis.
Auch  das  Beamtentum  in  allen  Graden
wirkte  im  Geist  der  Milde  und  Gerechtigkeit
  des  Königshauses.  Nirgend  empfand
man  eine  Willkür  der  Staatsgewalt  und
ihrer  Organe.  Folglich  konnte  sich  die
Mehrzahl  des  Volks  gar  keine  Rechenschaft
ablegen  von  der  inneren  Notwendigkeit
einer  neuen  Regierungsform  auf  konstitutioneller
  Basis.  Es  waren  wesentlich
theoretische  Gründe,  abstrakte  Schulmeinungen
  der  Kathedergelehrsam.
ke  it,  welche  man  für  sie  geltend  machte.
Die  unmittelbare  Folge  hiervon  war,  daß
sich  nach  der  Begründung  des  Verfassungsstaates
  in  Preußen  die  Parteien  nicht  unmittelbar
  aus  dem  praktischen  Leben,  nicht
als  Vertreter  großer  Volksinteressen,  sondern

mehr  nach  theoretischen  Grundsätzen
bildeten.  Wohlausgeklügelte  und  möglichst
eindrucksvoll  abgefaßte  politische  Programme
  waren  vornehmlich  die  Rechtstitel
  für  die  Parteien,  wenigstens  für  diejenigen.

  welche  sich  zu  den  eigentlichen
Trägern  des  neuen  Verfassungslebens
machten.  Es  hat  sehr  lange  gedauert,  ehe

die  Macht  der  Verhältnisse  mit  dieser  Praxis
aufzuräumen  begann.

Unmittelbar  auf  einem  greifbaren
Untergrund  bewegte  sich  eigentlich  nur  die
konservativ-  aristokratische  Strömung  fort,
welche  die  Organisation  einer  besonderen
konservativen  Partei  zur  Folge  hatte,
als  deren  Vertreterin  im  preußischen  Landtage
  die  von  Männern  wie  Stahl,  von
Gerlach,  Wagener  geführte  konservative
Fraktion  auftrat.  Sie  erkannte  an  sich
die  Notwendigkeit  der  konstitutionellen
Regierungsform  nicht  an,  fügte  sich  damals
nur  mit  Widerstreben  in  die  neuen  Verältnisse

  und  war  bestrebt,  dem  modernen
bHältniss  so  wenig  Spielraum  wie  möglich
zu  überlassen.  Sie  hielt  fest  an  den  altbewährten
  Staatseinrichtungen  im  Hohenzollernstaat.
  Ihr  oberster  Grundsatz  war:
Erhaltung  der  Achtung  vor  der  Autorität
und  bereitwillige  Unterwerfung  unter  dieselbe.
  Als  oberste  Autorität  galt  ihr  nach
dem  Glauben  an  die  christlichen  Grundwahrheiten
  die  Autorität  des  lebendigen
Gottes.  Wie  Gott  alle  irdischen  Dinge
nach  seinem  Ratschluß  geschaffen  hat,  so
hat  er  nach  der  konservativen  Staatsauf.
fassung  auch  auf  die  staatliche  Ordnung,
welche  in  dem  geschichtlich  entwickelten
Rechtsstaate  gegeben  ist  und  in  dem  monarchischen
  Staat  ihre  vollendetste  Form
findet,  einen  bestimmenden  Einfluß  geübt.
Der  Staat  ist  danach  eine  streng  sittliche
und  als  solche  eine  „gottgesetzte  Ordnung“,
die  über  dem  Volkswillen  steht  und  nicht
einseitig  vom  Volk  gewandelt  werden  kann.
Die  konservative  Parlei  machte  sich  in
logischer  Konsequenz  hiervon  zur  Vertreterin
des  staatlichen  Absolutismus  mit  dem
„Königtum  von  Gottes  Gnaden.“  Ihr
Streben.  ging  damals  zielbewußt  auf  die