10. Die politischen Parteien der Gegenwart.
Nach der Begründung der konstitutionellen
Monarchie in Preußen wurde
das politische Leben in Deutschland auf
eine ganz neue Grucndlage gestellt. Die
in dem Schoße der Bevölkerung bereits
zum Durchbruch gelangten großen politischen
Strömungen, die teils von einem
konservativ-aristokratischen, teils von einem
konstitutionell-liberalen, teils von einem
radikal-demokratischen Geist in Fluß gebracht
worden waren, nahmen nunmehr
eine sestere Gestalt in besonderen politischen
Parteiorganisationen an. Allerdings waren
die breiten Volksmassen noch zu wenig
politisch geschult und zur Reife gelangt,
um sofort mit vollem Verständnis der
neuen Lage von den ihnen gewährten verfassungsmäßigen
Gerechtsamen einen Gebrauch
zu machen. Der großen Mehrzahl der
Bevölkerung waren die tieferen Beweggründe
der den Märztagen von 1818 vor.
angegangenen Meinungskämpfe völlig unverständlich
geblieben, die revolutionären
Putsche ganz unerwartet über den Hals
gekommen und daher auch der Zweck und
Wert der neuen Verfassung noch höchst
unklar. In den Hohenzollernkönigen hatte
das Volk mit Recht die wahren Landesväter
verehrt, die es mit Wohltaten aller
Art überschüttet hatten. Die Gesetze, welche
der Staatsrat gutgeheißen hatte, entsprachen
durchaus dem vaterländischen. Bedürfnis.
Auch das Beamtentum in allen Graden
wirkte im Geist der Milde und Gerechtigkeit
des Königshauses. Nirgend empfand
man eine Willkür der Staatsgewalt und
ihrer Organe. Folglich konnte sich die
Mehrzahl des Volks gar keine Rechenschaft
ablegen von der inneren Notwendigkeit
einer neuen Regierungsform auf konstitutioneller
Basis. Es waren wesentlich
theoretische Gründe, abstrakte Schulmeinungen
der Kathedergelehrsam.
ke it, welche man für sie geltend machte.
Die unmittelbare Folge hiervon war, daß
sich nach der Begründung des Verfassungsstaates
in Preußen die Parteien nicht unmittelbar
aus dem praktischen Leben, nicht
als Vertreter großer Volksinteressen, sondern
mehr nach theoretischen Grundsätzen
bildeten. Wohlausgeklügelte und möglichst
eindrucksvoll abgefaßte politische Programme
waren vornehmlich die Rechtstitel
für die Parteien, wenigstens für diejenigen.
welche sich zu den eigentlichen
Trägern des neuen Verfassungslebens
machten. Es hat sehr lange gedauert, ehe
die Macht der Verhältnisse mit dieser Praxis
aufzuräumen begann.
Unmittelbar auf einem greifbaren
Untergrund bewegte sich eigentlich nur die
konservativ- aristokratische Strömung fort,
welche die Organisation einer besonderen
konservativen Partei zur Folge hatte,
als deren Vertreterin im preußischen Landtage
die von Männern wie Stahl, von
Gerlach, Wagener geführte konservative
Fraktion auftrat. Sie erkannte an sich
die Notwendigkeit der konstitutionellen
Regierungsform nicht an, fügte sich damals
nur mit Widerstreben in die neuen Verältnisse
und war bestrebt, dem modernen
bHältniss so wenig Spielraum wie möglich
zu überlassen. Sie hielt fest an den altbewährten
Staatseinrichtungen im Hohenzollernstaat.
Ihr oberster Grundsatz war:
Erhaltung der Achtung vor der Autorität
und bereitwillige Unterwerfung unter dieselbe.
Als oberste Autorität galt ihr nach
dem Glauben an die christlichen Grundwahrheiten
die Autorität des lebendigen
Gottes. Wie Gott alle irdischen Dinge
nach seinem Ratschluß geschaffen hat, so
hat er nach der konservativen Staatsauf.
fassung auch auf die staatliche Ordnung,
welche in dem geschichtlich entwickelten
Rechtsstaate gegeben ist und in dem monarchischen
Staat ihre vollendetste Form
findet, einen bestimmenden Einfluß geübt.
Der Staat ist danach eine streng sittliche
und als solche eine „gottgesetzte Ordnung“,
die über dem Volkswillen steht und nicht
einseitig vom Volk gewandelt werden kann.
Die konservative Parlei machte sich in
logischer Konsequenz hiervon zur Vertreterin
des staatlichen Absolutismus mit dem
„Königtum von Gottes Gnaden.“ Ihr
Streben. ging damals zielbewußt auf die