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Mansfeldischen See= und Gebirgskreise, dem Saalkreise und dem Stadt-
kreise Halle. -
4) Der Eichsfeldische Wahlbezirk, welcher enthaͤlt: das Fürstenthum Eichs-
feld, die Grafschaft Hohenstein, die Distrikre von Treffurt und Dorla,
und die Städte Nordhausen und Mühlhausen mit ihren Gebieten; nach
den landräthlichen Kreisen: Mühlhausen, Heiligenstadt, Worbis und
Nordhausen.
5) Der Magdeburgische Wahlbezirk, welcher enthält: das Herzogkhum Mag-
deburg, die Grafschaft Barby, das Amt Gommern und das Amt Wal-
ter-Nienburg; nach den landräthlichen Kreisen: Magdebung, Calbe,
Wanzleben, Wolmirstädt, Neuhaldensleben, Jerichow I., Jerichow II.,
mit Einschluß des beim Kreise Gardelegen befindlichen Theiles vom Her-
zogthum Magdeburg.
6) Der Halbersiädtsche Wahlbezirk, welcher entha#lt: das Fürstenkhum Halber-
stadt, die Grafschaft Wernigerode und die Baronie Schauen; nach den
landräthlichen Kreisen: Halberstadt, Aschersleben, Oschersleben und der,
einen eigenen Kreis bildenden, Grafschaft Wernigerode, mit Einschluß des
beim Kreise Gardelegen befindlichen Theiles des Fürstenthums Halberstadt.
Alle Enklaven, wenn sie auch historisch mit einem andern Landestheile
verbunden waren, werden, in sofern sie nicht bereits speziell ausgenommen sind,
oder künftig ausgenommen werden, auch in sländischer Beziehung zu denjenigen
landráthlichen Kreisen gewiesen, welchen die Verwaltungs-Eintheilung sie
beilegr.
8 Artikel 2.
Nach der in vorstehender Maaße geschehenen Eintheilung der VProvinz in
Wahlbezirke werden zugewiesen:
A. der Ritterschaft:
1) im Thüringischen Bezirrkennnn 8 Abgeordnete.
jedoch mit der Besiimmung, daß Einer aus dem Alt-
Querfurtischen Kreise, Einer aus dem Stifte Naumburg-
Zeitz und Einer aus dem Neustädtischen Kreise gewähltwerdez.
5 im Wittenbergischen Bezirke ...................... 5 -
jedoch mit der Bestimmung, daß Zwei aus dem Alt-Witten=
bergischen, Einer aus dem Meißner, Einer aus dem Leipziger
und Einer aus dem Merseburger Theile 9ewählt werde;
3) im Mansfeldischen Bezrrkre . 3 -
4) Eichsfeldisccheeenl 4 ,-
5)zs«-Magdeburgischen-............................ 6 "
6) Halberslädrischen z 3 -
der Ritterschaft zusammen. 29 Abgeordnete.
Wie-