Volltext : Spittler’s sämmtliche Werke. Zwölfter Band. (12)

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Herrschaften  *)  zufrieden,  wenn  er  sie  nur  sogleich  erhielt.
Sein  einziger  älterer  Bruder  hätte  vor  ihm  unbeerbt,  wie  er
damals  war,  sterben  dürfen,  so  wäre  er  allein  nur  des  ganzen
bäterlichen  Landes  Herr  geworden;  nun  gab  er  auch  diese  reizvollste
  Hoffnung  seinem  zu  Urach  regierenden  Vetter  preis,
einzig  daß  dieser  sich  entschloß,  die  Grasschaft  Mömpelgard
und  einige  Herrschaften  jetzt  sogleich  ihm  abzutreten,  gegen
schône  Stücke  wirtembergischen  Landes  abzutreten,  die  der
alte  Vater  diesem  in  Urach  regierenden  Vetter  einzuräumen
versprach.

So  ein  Tag,  als  der  Tag  in  Urach  war,  da  die  ganze
Familie  mit  diesem  jungen  Verschwender  den  letzten  Vertrag
schloß,  so  ein  feierlicher  Tag  war  nie  noch  gewesen,  seitdem
Wirtemberg  eine  angesehene  Grasschaft  war.  Aus  allen  Städten
und  Aemtern  beider  Theile  des  Landes  waren  Voͤgte  und
Schultheiße  und  Bürgermeister,  hie  und  da  wohl  auch  Richter
und  Gemeinde-Deputirte  versammelt,  die  ganze  Grafenfamilie
war  gegenwärtig;  der  alte  Vater  Ulrich,  der  seinen  zwei  unruhigen
  Söhnen,  Graf  Eberhard  und  Graf  Heinrich,
zu  Liebe  den  Vertrag  schließen  ließ,  und  der  biedere  Graf
Eberhard  der  ältere,  der  diese  allgemeine  Zusammenkunft
  in  seiner  eigenen  Residenz  veranlaßt  hatte,  und  mit  der
theilnehmendsten  prophetischen  Freude  die  künstige  Untheilbarkeit
  des  wirtembergischen  Landes  schon  mehr  als  zur  Hälfte
vollendet  sah.

Wie  sonderbar  es  war!  Kein  Ritter  unterschrieb  den  Vertrag,
  kein  Prälat  siegelte  denselben,  wo  war  je  noch  bisher
ein  Vertrag  dieser  Wichtigkeit  geschlossen  worden,  den  kein
Ritter  schließen  half,  den  kein  Praͤlat  negociirte?  Der  Ver-*)

  Granges,  Clerval,  Passavant,  Blamont,  Horburg,  Reichenweiher,
  Beilstein.