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Herrschaften *) zufrieden, wenn er sie nur sogleich erhielt.
Sein einziger älterer Bruder hätte vor ihm unbeerbt, wie er
damals war, sterben dürfen, so wäre er allein nur des ganzen
bäterlichen Landes Herr geworden; nun gab er auch diese reizvollste
Hoffnung seinem zu Urach regierenden Vetter preis,
einzig daß dieser sich entschloß, die Grasschaft Mömpelgard
und einige Herrschaften jetzt sogleich ihm abzutreten, gegen
schône Stücke wirtembergischen Landes abzutreten, die der
alte Vater diesem in Urach regierenden Vetter einzuräumen
versprach.
So ein Tag, als der Tag in Urach war, da die ganze
Familie mit diesem jungen Verschwender den letzten Vertrag
schloß, so ein feierlicher Tag war nie noch gewesen, seitdem
Wirtemberg eine angesehene Grasschaft war. Aus allen Städten
und Aemtern beider Theile des Landes waren Voͤgte und
Schultheiße und Bürgermeister, hie und da wohl auch Richter
und Gemeinde-Deputirte versammelt, die ganze Grafenfamilie
war gegenwärtig; der alte Vater Ulrich, der seinen zwei unruhigen
Söhnen, Graf Eberhard und Graf Heinrich,
zu Liebe den Vertrag schließen ließ, und der biedere Graf
Eberhard der ältere, der diese allgemeine Zusammenkunft
in seiner eigenen Residenz veranlaßt hatte, und mit der
theilnehmendsten prophetischen Freude die künstige Untheilbarkeit
des wirtembergischen Landes schon mehr als zur Hälfte
vollendet sah.
Wie sonderbar es war! Kein Ritter unterschrieb den Vertrag,
kein Prälat siegelte denselben, wo war je noch bisher
ein Vertrag dieser Wichtigkeit geschlossen worden, den kein
Ritter schließen half, den kein Praͤlat negociirte? Der Ver-*)
Granges, Clerval, Passavant, Blamont, Horburg, Reichenweiher,
Beilstein.