Full text : Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung. Siebenundzwanzigster Band. (27)

—  223  —

Zuständigkeitsgesetzes  ist  verordnet,  daß  der  Landrath  die  Jagdpolizeibehörde  ist.  Es
interessirt  vielleicht  das  Haus  ein  Fall,  wo  das  Oberlandesgericht  in  Celle  in  einem
Civilprozeß  ausdrücklich  anerkannt  hat,  daß  der  Landrath  die  einzige  zuständige
Instanz  ist  für  Ausübung  der  Jagdpolizei.

Sofern  der  Antrag  der  Konservativen  und  Nationalliberalen,  das  Gesetz  einer
besonderen  Kommission  zu  überweisen,  hier  den  Beifall  der  größeren  Zahl  der
Parteien  finden  sollte,  so  würden  auch  wir  gern  bereit  sein,  das  Gesetz  in  einer
solchen  Kommission  zu  berathen.

Abgeordneter  Schwarze:  Meine  Herren,  ich  kann  mit  dem  Herrn  v.  Woyna
in  mancher  Beziehung  übereinstimmen.  Wenn  aber  der  Herr  Abgeordnete  v.  Woyna
meint,  die  Kontrole  wäre  nach  der  Regierungsvorlage  eine  bessere,  so  ist  sie  das
keinesfalls.  Tagesjagdscheine  lassen  sich  eben  viel  schwerer  kontroliren  wie  Kreisjagdscheine.
  Der  Schutzbeamte  wird  bei  ersteren  viel  mehr  in  Unkenntniß  darüber
sein,  wer  Jagdscheine  hat,  als  jetzt,  wo  thatsächlich  sämmtliche,  die  Jagdscheine
gelöst  haben,  ihm  von  dem  Landrath  mitgetheilt  werden.

Auch  die  übrigen  Bedenken  gegen  die  Regelung,  die  ich  für  vorzüglich  halte,
treffen  nicht  zu.  Er  selbst  hat  darauf  exemplifizirt,  daß,  wenn  jemand  in  einem
Kreise  wohnt,  wo  die  Gemeinden  in  zwei  Nachbarkreisen  liegen,  er  mehrere  Kreisjagdscheine
  lösen  müsse.  Ich  glaube,  darüber  läßt  sich  eine  Verständigung  sehr  gut
finden.  Es  wird  sich  in  der  Kommission  darüber  sprechen  lassen.  Auf  diese  Weise,
wenn  die  Kreisjagdscheine  eingeführt  werden,  werden  auch  die  Gelder  für  die  Jagdscheine
  nicht  zum  großen  Theile  in  die  Kassen  der  großen  Städte  fließen.  In  Berlin
werden  über  3000  Jagdscheine  ausgestellt.  Dadurch  wird  eine  Einnahme  von
60000  Mark  gezogen,  die  einfach  dem  Lande  zusteht.  Berliner  haben  in  5  bis  6
Kreisen  Jagden  gepachtet.  Wenn  die  Bestimmungen  für  die  ganze  Monarchie  gelten
und  die  Einnahmen  an  die  ganzen  Kreise  vertheilt  würden,  so  wäre  die  Regelung  eine
so  gute,  wie  man  sie  sich  nicht  besser  denken  könnte.  Nun  sagt  das  Gesetz  in  seinen
Motiven,  es  soll  auf  die  Minderung  der  Jagdtreibenden  hingewirkt  werden;  es
wären  viele  Leute,  für  die  es  eine  Wohlthat  wäre,  wenn  man  sie  daran  hindern
könnte.  Ja,  diese  Tendenz  würde  erreicht  werden,  wenn  die  jetzige  Fassung  des
Gesetzes  durchginge;  aber  auch  diejenigen,  denen  man  die  Jagd  sehr  wohl  gönnen
könnte,  die  sich  aber  nicht  den  Luxus  erlauben  können  zu  jagen,  die  nur  ab  und  zu
mal  eine  Treibjagd  mitmachen,  werden  dadurch  getroffen.  Leute  aber,  die  jagen
wollen  und  dürfen,  Leute,  die  es  können,  die  werden  auch  in  Zukunft  Gelegenheit
haben,  ihrer  Passion  nachzugehen.  Diejenigen  aber,  die  nicht  jagen  können,  für  die
es  eine  Wohlthat  wäre,  wenn  es  ihnen  unmöglich  gemacht  würde,  einen  Jagdschein
zu  erwerben,  werden  auch  dazu  getrieben,  den  Jagdschein  auszunutzen  oder  aber  dazu,
daß  sie  Abends  und  Nachts  jagen,  ohne  einen  Jagdschein  gelöst  zu  haben.  Meine
Herren,  es  giebt  Fälle,  wo  die  Gemeinden  garnicht  die  Jagd  verpachten  können,
wenn  der  betreffende  Jagdschein  mit  20  Mark  bezahlt  werden  muß.  Alle  diese  Verhältnisse
  würden  also  auf  eine  schlimmere  Weise  geregelt  werden,  als  die  jetzige
Fassung  des  Gesetzes  es  thut.  Das  bedarf  also  einer  Formulirung  des  Antrages.

Dann  ist  weiter  darauf  aufmerksam  gemacht  worden,  das  der  Krammetsvogelfang
  sehr  viel  von  geringeren  Leuten  betrieben  wird.  Der  muß  nach  den  jetzigen
Bestimmungen  ebenfalls  mit  Jagdscheinen  betrieben  werden.  Die  Leute  würden
also  gezwungen  werden,  für  den  Krammetsvogelfang  mehr  auszugeben  als  er  ihnen