Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1828. (19)

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(No. 1155.) Allerhschste Kabinetsorder vom 14ten Juli 1828., betreffend die Aufhebung 
aller weitern Nachforschungen hinsichtlich der nicht mit dem Vermögens- 
steuerungs-Stempel bedruckten öffentlichen Paplere aller Art. 
A.# den in Ihrem Berichte vom 27 ten v. M. enthaltenen Gründen und nach 
Ihrem Antrage genehmige Ich, daß die öffentlichen Papiere aller Art, welche sich 
bei der Bekanntmachung des Gesetzes vom 24 sten März 1812., die Vermögens- 
und Einkommensteuer betreffend, im Umlauf befanden und der Vermögenssteuer 
zu unterwerfen gewesen wären, jedoch nicht mit dem Stempel bedrückt sind, den 
die Deklaration vom 13ten Juli 1812. zum Beweise der Versteuerung erfordert, 
von weitern Nachforschungen dieserhalb entbunden, und weder im Umlauf noch in 
der Zinsenerhebung beschränkt werden sollen. Ich überlasse Ihnen, diese Bestim- 
mung zur öffentlichen Kenntniß zu befördern. 
Teplitz, den 1 4ten Juli 1828. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staats= und Finanzminister von Motz. 
  
(No. 1155 — 1156.) No. 1150.)
	        
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