II. Die Mark Brandenburg. 162
war es schließlich zufrieden, daß die Städte 50.000, Prälaten
und Nitterschaft 30 000 Gulden ausbrächten, 44000 aber er
selbst trüge. Diese zu beschafssen, legte er unter Berufung auf
ein kaiserlicheo Privileg von 1456, das seinem Hause nach
Gutdünken neue Zölle zu erheben gestattete, auf alle in Tonnen
gehandelten Waren, also auch auf Fische, Heringe, Talg, Thran
und Honig, ein Tonnengeld. Ein Sturm des Unwillens erhob
sich: Handel und Verkehr würden zu Grunde gerichtet, die unentbehrlichsten
Lebensmittel unerträglich vertenert werden. Natürlich
bestritt Albrecht das, erklärte auch jede Widerrede für
unzulässig, da es sich um einen kaiserlichen Zoll handle, dem
jedermann im Reiche sich zu sügen habe. Dennoch wurde die
Zahlung vielfach verweigert, obgleich des Kaisers Recht zur
Verleihung solcher Privilegien füglich nicht zu bestreiten war.
Daher erging der Spruch der übrigen Stände, den beide Teile
angerufen hatten, im März 1473 gegen die Städte. Kaum
aber hatte Albrecht dem Lande den Rücken gekehrt, so wurde
das Tonnengeld wieder vielfach verweigert, ja manche Städte
leisteten auch die sonst üblichen Zahlungen nicht. Wo er durchzugreifen
versuchte, stieß Johann auf so entschlossenen Widerstand,
daß er zurückwich. Bald wußte er nicht, wie er auch
nur die dringendsten Bedürfnisse befriedigen sollte. Die Mittel
zur Ausrichtung seiner Hochzeit mit Margarete von Sachsen
aufzubringen war unmöglich. In den Städten waren Tumulte
und lärmende Demonstrationen an der Tagesordnung. Wußten
schon demgegenüber der getreue Sesselmann und der Hauptmann
Busso von Alvensleben keinen Rat, so stieg ihre Bedrängnis
noch, als die Pommern zu den Waffen griffen und die
Grenzlandschaften verwüstend heimsuchten, die Städte aber die
Heeresfolge verweigerten.
Die pommersche Frage hatte inzwischen neue Wandlungen
erfahren. Kaiser Friedrich hatte die früher bestrittene (S. 159)
brandenburgische Lehenshoheit anerkannt und 1170 zugleich mit
der Mark auch das Fürstentum Stettin, Pommern, Kassuben,
Wenden und Rügen Albrecht übertragen. Der Widerspruch der
Herzöge Erich II. und Wratislaw wurde aemngesen Albrecht
sollte sein Recht erzwingen dürfen. Doch hatte dieser damals