Full text : Preußische Geschichte. Erster Band. (1)

II.  Die  Mark  Brandenburg.  162

war  es  schließlich  zufrieden,  daß  die  Städte  50.000,  Prälaten
und  Nitterschaft  30  000  Gulden  ausbrächten,  44000  aber  er
selbst  trüge.  Diese  zu  beschafssen,  legte  er  unter  Berufung  auf
ein  kaiserlicheo  Privileg  von  1456,  das  seinem  Hause  nach
Gutdünken  neue  Zölle  zu  erheben  gestattete,  auf  alle  in  Tonnen
gehandelten  Waren,  also  auch  auf  Fische,  Heringe,  Talg,  Thran
und  Honig,  ein  Tonnengeld.  Ein  Sturm  des  Unwillens  erhob
sich:  Handel  und  Verkehr  würden  zu  Grunde  gerichtet,  die  unentbehrlichsten
  Lebensmittel  unerträglich  vertenert  werden.  Natürlich
  bestritt  Albrecht  das,  erklärte  auch  jede  Widerrede  für
unzulässig,  da  es  sich  um  einen  kaiserlichen  Zoll  handle,  dem
jedermann  im  Reiche  sich  zu  sügen  habe.  Dennoch  wurde  die
Zahlung  vielfach  verweigert,  obgleich  des  Kaisers  Recht  zur
Verleihung  solcher  Privilegien  füglich  nicht  zu  bestreiten  war.
Daher  erging  der  Spruch  der  übrigen  Stände,  den  beide  Teile
angerufen  hatten,  im  März  1473  gegen  die  Städte.  Kaum
aber  hatte  Albrecht  dem  Lande  den  Rücken  gekehrt,  so  wurde
das  Tonnengeld  wieder  vielfach  verweigert,  ja  manche  Städte
leisteten  auch  die  sonst  üblichen  Zahlungen  nicht.  Wo  er  durchzugreifen
  versuchte,  stieß  Johann  auf  so  entschlossenen  Widerstand,
  daß  er  zurückwich.  Bald  wußte  er  nicht,  wie  er  auch
nur  die  dringendsten  Bedürfnisse  befriedigen  sollte.  Die  Mittel
zur  Ausrichtung  seiner  Hochzeit  mit  Margarete  von  Sachsen
aufzubringen  war  unmöglich.  In  den  Städten  waren  Tumulte
und  lärmende  Demonstrationen  an  der  Tagesordnung.  Wußten
schon  demgegenüber  der  getreue  Sesselmann  und  der  Hauptmann
  Busso  von  Alvensleben  keinen  Rat,  so  stieg  ihre  Bedrängnis
  noch,  als  die  Pommern  zu  den  Waffen  griffen  und  die
Grenzlandschaften  verwüstend  heimsuchten,  die  Städte  aber  die
Heeresfolge  verweigerten.

Die  pommersche  Frage  hatte  inzwischen  neue  Wandlungen
erfahren.  Kaiser  Friedrich  hatte  die  früher  bestrittene  (S.  159)
brandenburgische  Lehenshoheit  anerkannt  und  1170  zugleich  mit
der  Mark  auch  das  Fürstentum  Stettin,  Pommern,  Kassuben,
Wenden  und  Rügen  Albrecht  übertragen.  Der  Widerspruch  der
Herzöge  Erich  II.  und  Wratislaw  wurde  aemngesen  Albrecht
sollte  sein  Recht  erzwingen  dürfen.  Doch  hatte  dieser  damals