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Der Rath aus dem Ministerio des Innern hat vorzugsweise die Gerecht-
same des Ressorts seines Ministerii wahrzunehmen, und bei der Einziehung der
Kur= und Verpflegungs-Kosten die Rechte und Pflichten der Charité, so wie jene
der Kommunen zu beachten, sich auch den damit verbundenen Arbeiten so lange
zu unterziehen, bis die Einleitung eines Prozesses für nöthig erachtet wird, wo
dann die fernere Bearbeitung und die Instruktion des Mandatarii Fisci auf den
Justitiarinm Curatorii übergehr.
Der Rath aus dem Ministerio des Unterrichts hat vorzugsweise die, die
klinischen Bildungs= und Prüfungs-Anstalten betreffenden Gegenstände, so-wie
die Personal-Angelegenheiten der Lehrer, Prüfungs-Kommissarien und Affistenten
zu bearbeiten, deren Gerechtsame wahrzunchmen und die Leistungen derselben zu
kontrolliren.
Das Mitglied aus dem Medizinal-Stabe der Armee ist besonders für
die Personal= und Disziplinar-Gegenstände der in der Charike als Assistenz-Aerzte
und Sub-Chirurgen fungirenden Militair-Aerzte, Chirurgen und Eleven bestimmt,
und ihm daher vorzugsweise die Bearbeitung der dahin gehörenden Geschäfte, nach
den Grundsätzen des Protokolls vom 7ten Mai 1829., so wie die Aufsicht über
die Konduite der Militair-Aerzte, zu übertragen.
Nächsidem übernimmt dasselbe als Medizinal-Person bei Abwesenheit oder
Krankheit des Präsidenten, in wiefern nicht derselbe ausdrücklich ein anderes
Mitglied zu bestimmen für gut finden sollte, jedesmal die Präsidial-Geschäfte,
mit Ausnahme des Vorsitzes, der in Behinderungsfällen des Präsidenten dem
Aeltesten der beiden Näthe aus dem Ministerio der Geistlichen, Unterrichts= und
Medizinal-Angelegenheiten und dem Ministerio des Innern zustehet.
Der Rath aus dem Polizei-Präsidio hat vorzugsweise die Verfügungen
wegen Aufnahme und Entlassung der Kranken anzugeben, die ökonomischen und
polizeilichen Angelegenheiten der Charité zu bearbeiten, und den Ober-Inspektor
derselben in seiner Geschäftsführung zu kontrolliren, auch die Verfügungen hin-
sichtlich der Verwaltung des Kapiral-Vermögens zu erlassen.
Dem Juslitiario liegen diejenigen Geschäfte ob, welchen die Jufslitiarien
der Regierungen sich nach dem §. 44. der Instruktion vom 23 sien Oktober 1817.
zu unterziehen haben.
Dem Kassen-Rathe liegt die Revision und Beanfsichtigung der Kasse, so
wie die Kontrolle der Kassenbeamten der Charité ob; er bearbeitet die Etats= und
Rechnungssachen, hat die Mitzeichnung der Kassen-Orders, und ist einer der drei
von dem Präsidenten zu ernennenden Kuratoren des Depositoril, weswegen er
auch einen Schlussel desselben führt.
K. 13.
Besehung Die Stelle des Präsidenten wird jedesmal von Uns Selbst besetzt, und der
der Stelle der Minister der Geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten hat Uns
Präsidenten. · . . . .
daruͤber seine Vorschlaͤge einzureichen.
Wir