xxiV Fünftes Sachregister. 1620. bis 1830.
Kreis-Jusliz-Kommissionen, Liguidation der Gebühren der Beamten bei selbigen n
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Tarc vom 26sten August 1815. — 30. 118. selbis ch der Eebühren-
Kreis-Justizräthe, können nach denselben Siützen wie die Mitglieder der Obcr-Landesgeri *7
, « · « -Landesgerichte li
auch die Kosten von zwei Extrapostpferden in Rechnung stellen. 30. 118. f. oerichte laudiren,
Kreis-Konvente,
Kreis-Ordnungen,
Kreis-Stände, s. Staͤnde,
Kreis-Tage,
Kreistags-Abgeordnete und deren Stellrertreter,
Kreis-Vermittelungs-Behörden, (. Distrikts-Kommissionen.
Kreuz, eisernes, gleichzeitiger Verlust desselben und des russischen St. Georgen-Ordens 6ter Klasse
der Erbberechtigung dazu. 27. 23. " et lasse, nebst
Kriegs-Artikel, Anwendung des 44sten Artikels derselben bei Bestrafung der Soldaten für Di
Sachen ihrer Kameraden. 29. 120. 8 1 für Diebsthle · an
Kriegslasten, in Neuvorpommern, s. Pommern.
Kriegs-Reserve, die von den Linien= Infanterie-Regimentern im Herbste mit Urlaub entlassenen, aber
erst im Frühjahr zu jener übergelenden Mannschaften treten mit dem Augenblicke ihrer Beurlaubung unter
die Civil-Gerichtsbarkcit. 26. 49. — bei den zu selbiger gehorenden Leuten soll uöthigenfalls eine Zwangs-
Impfung der Schutzblattern stattfinden. 26. 119. s
Kriegsschuldenwesen, in den Regierungs-Oepartements Posen und Bromberg, s. Posen, Großherzogth
Kriminal-Untersuchungen, gegen Unvermegende, Abkommen mit dem Hetzogthum Nassau wegen Auf-
hebung der Kostenvergütung in selbigen, mit Ausschlut der baaren Auslagen. 28. 43.
Kronenthaler, Brabanter, Janze, halbe und viertel, sollen in den westlichen Provinzen bei Zablungen an
bffentliche Kassen zu einem bestimmten Satze angenommen, demnächst aber von diesen an die Münze
abgeliesert werden. 28. 00. — deren Verausgabung bei allen übrigen Zahlungen, außer dem gröeren
kaufmännischen Verkrhr, zu einem höheren Kurse, ist lrafbar; ebendafelbst.
Kunsistraßen, s. Chausseen.
Kuratorium, königl., für die Krankenhaus-Angelegenheiten, s. diese.
Kure, (Frei-Kure), (. Bergbau-Gewerkschaften.
L.
Labiauer Schleusengeld, dessen Aufhebung. 28. 41.— Erhebung eines tarifmaͤßi i
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daselbst. 28. 12. 9 fapig Schifföge fäcseldes
Läger, verschanzte, äus den letzten Kriegsjahren erhalten, Rayons-Bestimmungen fü «· -
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nungen wegen baulicher Anlagen in der Nähe derselben. 28. 128. s gen fur selblge and Andtd—
Landes-Meliorationen, s. Meliorationen.
Landes-Visitationen, welche sich auf mehr als einen Regierungsbezirk der Pro
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von den Ober-Präsidenten. 26. 1. gabez Provinz erstrechen, tessortiren
Landräthe, können von den Resierungs-Präsidenten zu den Sitzungen der Regi
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den, in welchen sie dann ein Votum haben. 26. 9. buns gierungen zugelassen wer
Landrecht, Allgemeines, Anwendung der V. 0 1. und 62., so wi 7 f. Ti
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Tod St)r,.;1kccht dckPatmnonml-GenchtöhcckcnbeigeringerenPolizeivekgcbungenund Verzrechen band
end. 27. 20.
Landschaftliche Kredit-Institute, deren Befugniß zur Auswirkung gerichtlicher Subhastation bepfand-
briefter Güter, obue vorgängiges Erkenntniß. 29. 22. — Schlesische, deren Kreditverein wird di
Gäerlitzer Färstenthums-Landschaft intorporirt. 27. 39.
Landtage, Kommunal-, deren Einrichtung in der Niederlaufitz. 26
. ,. . . -,« - 110. — 112. — zum Koͤni
Kommessarius bei demselben ist ein fuͤr allemal der Oberpraͤsident i 8
26. 111. — s. auch Landtagsabgeordnete. ptasit eut der Provinz Brandenburg besmmt.