Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

xxvi Fünftes Sachregister. 1826. bis 1830. 
Legatarien, deren öffentliche Borladung zur kegleimation als Verwandte elucr, bestimmten- Person, 
gleich den unbekannten Erbschafts-Interessenten. 29. 23. 
Legitimationen, fuͤr uneheliche Kinber, s. diese. 
Lehmgruben, deren Anlage und Benutzung innerhalb der Festungs-Rayons. 28. 125. 
Lehne, bleibende, neben den in freies Eigenthum verwandelten, in den jenseits der Elbe belegenen Pre- 
vinzen, Ergänzung der in 06r . 5. und 7. der Verordnung vom 14ten März 1818. darüber enthal- 
teuen Bestimmungen. 27. 76. f. — in Pommern, Verfahrev bei deren Verkaßerungen an Familien- 
glieder in Beziehung auf dee zur Sukzession bercchtigten Agnaten ꝛc. 26. 120. — in den ehemals 
königl. westphälischen, beszicen und französischen Landeötheilen, Wahrnchmung und Sicherung deren 
Rechte bei Ablösungen. 29. 84. f.f. — in den Landestheilen des ehemallgen Königreichs Westphalen, 
in wie fern deren Rechte von Ablssung ausgenommen sind. 29. 66. 
Lehngüter, unverschuldete oder nur bepfandbriefte, Gestattung deren Besitzern, bel gutsherrlichen und 
bauerlichen Regulirungen des Einrichtungs-Kapital, ohne Konsens der Agnaten und Amwartrr, in 
BMandbriefen zum halben Betrage des ermittelten Werthes aufnehmen zu dürfen. 27. 78. — auch in 
Darlehnen, wenn die Besitzer den landschaftlichen Kredit ihrer Provinz ulcht benutzen können. 29. 44. 
Lehnskurien, im Herzogthume Sachsen, Gebüren-Taxe für selbige, vom 28sten Mai 1830. — 30. 108. 
Leih-Anstalten, f. Pfand-Leihanstalten. 
Leinengarn, Vorschriften für den Handel mit selbigem in Schlesien. 27. 88. — zum Spinnen 
desselben müssen geeichte Haspel oder Weifen gebraucht werden; ebendaf. 
Leinengewerbe, in Schlesien und der Grafschaft Glaz, Verordnung über die polizcilichen Verhältnisse 
desselben, vom ZTten Juni 1827. — 27. 87. — 100. — Errichtung von Schauhmtern und An- 
setzung von Stempelmeistern zur Kontrolle desselben. 27. 91. f. f. 906. f.f. — Straffestsetzung für 
die Uebertretung der in jener Verordnung enthaltenen Vorschriften. 27. 88. 89. f. f. — Dreimalige 
Kontraventionen verwirken den Verlust des Gewerbebetriebs. 27. 88. 90. 99. 
Leinwand= (und Schleier-) Ordnung, für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glaz, vom 
bten April 1788., nebst allen in Beziehung auf dieselbe ergangenen spätern Bestimmungen, wird auf- 
gehoben. 27. 87. 
Lettres de change, s. Wechsel. 
Letztwillige Verordnungen, s. Testamente. 
Leyensche Oistrikt, behält Preußen im Besitz, nach der mit Frankreich unterm 1 uten Juni 1827. getrof- 
senenreinbarung. 30. 25. — dafür erhält letzteres die Dorser Merten, Biblingen, Flatten und Gon- 
gelfangen mit ihren Weichbilden; ebendaselbst. 
Lichtenberg, Fürstenthum, Jollvertrag mit Sachsen-Koburg-Gotha rücksichtlich desselben, vom öten 
März 1830. — 30. 57 — 62. 
Lieberose, Stadt, Tarif zur Erhebung des dortigen Pflastergeldes. 26. 74. 
Leferungs-Fordcrungen, (Militair-), aus den preußischen Ländertheilen des ehemaligen Königreichs West- 
phalen, deren Liquidation und Berichtigung. 27. 11. 15. 19. — müssen sich auf Kontrakte gründen. 
27. 18. — (. auch Fourage-Kapitalien. 
Lietzegöricke, Alt-, n Frankfurter Regierungsbezirke, Tarif zur Erhebung des Fährgeldes für die 
Fähranstalt. 26. 
Lippe- Vepantemen vormaliges, Ordnung wegen Ablösung der Rcallasten in den zu selbigem gehérig 
gewesenen Landetheilen, vom 13ten Juli 1829. — 29. 05 — 92 
Lippe-Detmold, Fürstenthum, Erneuerung der mit demselben untenn 14 N##t 1818. geschlossenen Durch- 
marsch= und Etappen-Konvention bis zum 1sten Jan. 1833. — 27. 74. — Steuervertrag mit selbigen 
rücksichtlich dessen umschlossenen Gebietstheile Lipperode, Cappel und Grevenhagen. 26. 101 — 105. 
— Vereinbarung mit demselben gegen den Bücher-Nachdruck. 27. 175. 
 
	        
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