Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

Fünftes Sachregister. 18206. bis 1830. AXIX 
Militair-Ersatz, Ressort der Ober-Präsidenten bei Ausgleichung der Regierungsbezirke hinsichtlich der 
Gestellung desselben. 26. 2. 
— deren Bewachung vom Militair auch bei vorübergehender Abwesenheit der Gamison. 
29. 93. 
Milrair-Gnadengehalt, in wie fern solches von den im Eivildienste angestellten und wegen begangener 
Voerbrechen ihres Amts entsetzten Invaliden verwirkt wird. 29. 42. — dessen Wiedergewährung an die 
aus dem Givildienst entlassenen Inwaliden. 29. 41. 42. 
Milirair-Intendantur-Beamte, Verfahren bei deren Amts-Suspension und unffeiwilligen Dienst- 
Entklassung. 26. 80. " 
Milikair-Inkendanturen, Verhältnisse der Ober-Präsidenten zu selbigen. 26. 3. 
Militair-Manövers, Auswahl der Gegend für selbige, unter Konkurrenz der Ober= Prächenten. 26. 2. 
Militair-Pensionen und Jahlungen, an die in Cioildiensten angestellt gewesenen und daraus wieder 
n- Militairpersonen, deren Uebemahme auf den Pensions-Aussterbesonds. 29. 41. — (. auch 
ensionen. 
Militairpersonen, Vollstreckung der Erekutionen gegen selbige in Bezi huns auf Beschlagnahme deren 
Gehälter und Pensionen. 26. 54. — verforgungsberechtigte, deren Anstellung auf Kündigung in 
Kommunaldiensten. 29. 41. — Verfahren rücksichtlich dersellen öei der Entlassung aus letztern. 
ebendaselbst. — desgleichen bei der Entlassung aus Civildiensten überhaupt. 29. 42. — auf Wartegeld 
stehend oder pensionirt, Zuldssigkeit des Personal-Arrestes egen selbige im Schuldensochen. 26. 14. 
— verabschiedete, Erkennung auf Verlust deren Titel und sonstigen Dienstpradikate bei Vergehen. 
30. 2. — findet auch auf beurlaubte Landwehroffizicre rücksichtlich ihrer Ossizier-Eborge Anwendung. 
30. 80. — (Untcroffiziere und gemeine Soldater) — e(ivilgerichtliche Vorladungen derselben, 
s. Vorladungen. 
Militair-Prediger, sind rücksichtlich ihrer Amts-Suspension und unfreiwilligen Entlossung nach den 
Vorschriften der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vo#n 1 2Zten April 1822. zu behandeln. 26. 80. 
Militair-Strafanstalten, deren Bewachung oom Milikair auch bei vorübergehender Abwesenheit der 
Garnison. 29. 93. 
Ministerien, deren Bescheide an die Provinzial-Bebörden sollen diesen durch die Ober-Prästdenten zu- 
schen. 26. 2. 
Mobflmachungen, der Truppen, Ressort der Ober-Prässdenten bei selbigen 26. 2. 
Mosel-Schiffahrt, rücksichtlich derselben behadlt es für jetzt, in Beziehung auf Abgaben-Erhebung für 
selbige, bei der bestehenden Einrichtung sein Bewenden. 27. 153. 
Mühlen-Anlagen, auf fremde Mahlgäste berechnet, Befugnig der Handes-Polizeibehsrde, deren Bau 
und Veränderung zu untersagen. 26. 108. — diese Bestimmung bezieht sich nur auf diejenigen Pro- 
rinzen, in welchen das Edikt vom 28sten October 1810. gesetzliche Kraft hat; ebendaselbst. — in der 
Nähe von Festungswerken. 28. 124. 125. 
Mühlemwesen, das rücksichtlich desselben ergangene Gesetz vom 28sten October 1810. findet auf die seit 
1814. mit der Monarchie vereinigten Provinzen und Ortschaften keine Anwendung, vielmehr vorbleibt 
es in diesen bei den daselbst bestchenden Vorschriften. 26. 108. — die Gesetzgebung über selbiges 
ist in Ostpreußen und Litthauen, so wie in Ermeland und dem Marienwerderschen Kreise, durch das 
Edikt vom 20’ sten März 1808. für abgeschlossen zu achten. 26. 85. — die Verordnung vom 28fflen 
Oktober 1810. und deren Deklarationen finden daher auf selbige krine Amwendung; ebendaselbst. 
Münz-Angelegenheiten, Befugnig der Ober-Präfidenten zur Annahme von Beschwerden in selbigem. 26.3. 
Münz-Eintheilung, neue, den Thaler zu 30 Silbergroschen, und den Silberg'oschen zu 12 Pf., foll 
im Handel und Verkehr allgemein angewendet, und jede dagegen enrdeckre Kontravention pollzeilich bestraft 
werden. 23. 115. 116. — 30. 3. 22. — auch bei öffentlichen Verhandlungen, bei Fü rung von 
kauf-
	        
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