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Gesetzsammlung
für das
Fürstentum Reuß Alterer Linie.
5 5.
(Ausgegeben am 5. März 1912.)
9. R 1 . 4 lhrIDi
vom 27. Februar 1912,
den zwischen den Staatsregierungen des Fürstentums Reuß
Aelterer Linic, des Königreichs Sachsen und des Fürstentums
Reuß Jüngerer Linie über den Anschluß der Fürstentümer Reuß
an das sächsische Oberverwaltungsgericht abgeschlossenen
Staatsvertrag betreffend.
Der zwischen den Staatsregierungen des Fürstentums Reuß Aclterer Linie,
des Königreichs Sachsen und des Fürstentums Reuß Jüngerer Linie über den
Anschluß der Fürstentümer Reuß an das sächsische Oberverwaltungsgericht unterm
22. Jannar 1911 abgeschlossene Vertrag wird nach allseitiger Ratifikation zur allgemeinen
Nachachtung hierdurch nebst dem Schlußprotokoll bekannt gemacht.
Greiz, den 27. Februar 1912.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
v. Meding.
Saupe.