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der im Jahre 1811. wegen eines Baues im Kanzlei-Lokale des Schlosses
zu Blankenhain aufgelaufenen Kosten und der, an das dortige Justiz=
Amr im Jahre 1813. gelieferten Schreibmaterialien im Gesammt=
betrage von 50 Rlhlr. 10 Gr. Konventionsgeld;
der, mehreren Gemeinden jener Gebietstheile an Wege-Baulöhnen,
welche im Jahre 1812. verdient worden, ausgezahlten 109 Rrhlr.
14 Gr. 6 Pf. Konventionsgeld;
der den Gemeinden Zimmerninfra und Hopfgarten wegen eines im
Jahre 1814. erlittenen Brand-Unglücks bewilligten und gezahlten
Remissionsgelder mit 352 Rthlr. — Gr. 2 Pf. Konventionsgeld;
) auf die vor, und nach dem 1sien Juli 1814. rücksichtlich gedachter Gebiets-
theile entsiandenen Forderungen für Verpflegung Königlich-Preußischer
Truppen, wovon auf die Zeit nach dem sten Juli 1814. Ihrerseits
1828 Rthlr. — Gr. 11½ Pf. Konventionsgeld gerechnet werden.
() auf ein, zu 298 Rthlr. 20 Gr. 96 Pf. berechnetes Drittheil des Kassen-
besiandes von 887 Rlhlr. 14 Gr. 11 Pf. Konventionsgeld, welcher nach
Sachsen-Weimarscher Behauptung in dem, zur Zahlung der Zinsen von
der Erfurt-Blankenhainschen Landesschuld bestummt gewesenen gemeinschaft-
lichen Fonds am Schlusse des Jahres 1815. verblieben war.
D. Als Besitzerin Alt-Weimarischer Gebietstheile entsagt die Großherzogliche
Regierung den, in dieser Eigenschaft gegen Preußen von Ihr erhobenen
Ansprüchen:
a) wegen eines, vom 1 sien April 1808. bis ult. Mai 1815. mit 2390 Rthlr.
Gr. 17 P. erwachsenen Rückstandes an Rekognitionsgeldern, welche für
die Gebiete Blankenhain, Nieder-Kranichfeld und Nieder-Gleichen auf den
Grund alterer Rezesse zum Anerkenntnit einiger, dem Hause Sachsen-
Weimar zustehenden Hoheitsrechte jährlich mir 382 Gulden 3 Gr. 1 Pf.
an dasselbe zu zahlen waren;
wegen zehnjähriger seit 1806. auf 400 Rthlr. Konventionsgeld erwachsener
Miethzinsen von dem, in der Stadt Erfurt belegenen sogenannten Georgen-
thaler Hofe, dessen Eigenthum Sachsen-Weimar im Artikel 5. des Staats-
vertrages vom 22sten September 1815. an Preußen abtrat;
c) wegen eines, von der vormaligen Verwaltung dieses Hofes vor alterer
Zeit dem Stadtrathe zu Erfurt geleisteren und später auf die dortige landes-
herrliche Kreiskasse übernommenen Kapitals nebst rückständigen Zinsen im
Gesammtbetrage von 615 Rthlr. Konventionsgeld;
wegen einer, im Jahre 1813. auf französische Requisition erfolgten Lieferung
von Hölzern aus Alt-Weimarischen Forsien zur Befestigung des Erfurker
Waffenplatzes im Gesammtbetrage von 20,158 Rehlr. 22 Gr. 4 Pf. Kon-
ventionsgeld;
(No. 1310.) e) wegen
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