Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1831. (22)

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der im Jahre 1811. wegen eines Baues im Kanzlei-Lokale des Schlosses 
zu Blankenhain aufgelaufenen Kosten und der, an das dortige Justiz= 
Amr im Jahre 1813. gelieferten Schreibmaterialien im Gesammt= 
betrage von 50 Rlhlr. 10 Gr. Konventionsgeld; 
der, mehreren Gemeinden jener Gebietstheile an Wege-Baulöhnen, 
welche im Jahre 1812. verdient worden, ausgezahlten 109 Rrhlr. 
14 Gr. 6 Pf. Konventionsgeld; 
der den Gemeinden Zimmerninfra und Hopfgarten wegen eines im 
Jahre 1814. erlittenen Brand-Unglücks bewilligten und gezahlten 
Remissionsgelder mit 352 Rthlr. — Gr. 2 Pf. Konventionsgeld; 
) auf die vor, und nach dem 1sien Juli 1814. rücksichtlich gedachter Gebiets- 
theile entsiandenen Forderungen für Verpflegung Königlich-Preußischer 
Truppen, wovon auf die Zeit nach dem sten Juli 1814. Ihrerseits 
1828 Rthlr. — Gr. 11½ Pf. Konventionsgeld gerechnet werden. 
() auf ein, zu 298 Rthlr. 20 Gr. 96 Pf. berechnetes Drittheil des Kassen- 
besiandes von 887 Rlhlr. 14 Gr. 11 Pf. Konventionsgeld, welcher nach 
Sachsen-Weimarscher Behauptung in dem, zur Zahlung der Zinsen von 
der Erfurt-Blankenhainschen Landesschuld bestummt gewesenen gemeinschaft- 
lichen Fonds am Schlusse des Jahres 1815. verblieben war. 
D. Als Besitzerin Alt-Weimarischer Gebietstheile entsagt die Großherzogliche 
Regierung den, in dieser Eigenschaft gegen Preußen von Ihr erhobenen 
Ansprüchen: 
a) wegen eines, vom 1 sien April 1808. bis ult. Mai 1815. mit 2390 Rthlr. 
Gr. 17 P. erwachsenen Rückstandes an Rekognitionsgeldern, welche für 
die Gebiete Blankenhain, Nieder-Kranichfeld und Nieder-Gleichen auf den 
Grund alterer Rezesse zum Anerkenntnit einiger, dem Hause Sachsen- 
Weimar zustehenden Hoheitsrechte jährlich mir 382 Gulden 3 Gr. 1 Pf. 
an dasselbe zu zahlen waren; 
wegen zehnjähriger seit 1806. auf 400 Rthlr. Konventionsgeld erwachsener 
Miethzinsen von dem, in der Stadt Erfurt belegenen sogenannten Georgen- 
thaler Hofe, dessen Eigenthum Sachsen-Weimar im Artikel 5. des Staats- 
vertrages vom 22sten September 1815. an Preußen abtrat; 
c) wegen eines, von der vormaligen Verwaltung dieses Hofes vor alterer 
Zeit dem Stadtrathe zu Erfurt geleisteren und später auf die dortige landes- 
herrliche Kreiskasse übernommenen Kapitals nebst rückständigen Zinsen im 
Gesammtbetrage von 615 Rthlr. Konventionsgeld; 
wegen einer, im Jahre 1813. auf französische Requisition erfolgten Lieferung 
von Hölzern aus Alt-Weimarischen Forsien zur Befestigung des Erfurker 
Waffenplatzes im Gesammtbetrage von 20,158 Rehlr. 22 Gr. 4 Pf. Kon- 
ventionsgeld; 
(No. 1310.) e) wegen 
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