Full text : Die Diätenfrage im Reichstag und im Preußischen Landtag.

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Verbot  hinzufügt,  daß  dergleichen  aus  Privatmitteln  den  Ab—
geordneten  gewährt  werden  dürfe“  27).  Andere  Redner  wie  der
Abgeordnete  Dr.  Rée  warnten  davor,  ein  Gesetz  anzunehmen,
das  man  so  leicht  umgehen  könne  25).  Beweisend  ist  vor
allem,  daß  diese  Redner  mit  ihrer  Ansicht  auf  keiner  Seite  des
Hauses  Widerspruch  erweckten,  das  wohl  sonst  sicherlich  der  Fall
gewesen  wäre.  kur  der  nationalliberale  Parteiführer  von
Bennigsen  erklärte,  die  Vorlage  der  Regierung  „ihrem  Sinne
nach  so  aufzufassen,  daß  durch  dieselbe  das  Zahlen  einer  Entschädigung
  an  einen  Abgeordneten  nicht  ausgeschlossen  werden
sollte.“  Er  hielt  eine  Erklärung  hierüber  von  Seiten  des  Vorsitzenden
  der  Bundeskommissarien  für  wünschenswert  29).

Diese  von  von  Bennigsen  gewünschte  Erklärung  gab  Graf
Bismarck  erst  in  der  nächsten  Sitzung  bei  ganz  anderer  Gelegenheit.
  Sie  lautet  folgendermaßen:  „Ich  habe  in  den  Gerfassungsentwurf
  nichts  hineinzuinterpretieren,  was  nicht  darin  steht;  und
meines  Erachtens  steht  das  darin,  und  liegt  in  der  gesamten  Lage
unserer  Gesetzgebung,  daß  die  Regierung  ohne  eine  strafgesetzliche
  Anterlage  nur  denen  etwas  verbieten  könne,  denen
sie  überhaupt  zu  befehlen  haben"  30).  Diese  Worte  des  Grafen
Bismarck  haben  zu  Mißverständnissen  Anlaß  gegeben.  Man
hat  sie  dahin  gedeutet,  daß  nach  der  Ansicht  der  verbündeten
Regierungen,  —  deren  Meinung  Graf  Bismarck  als  Vorsitzender
  der  Bundeskommissarien  ja  vertrat  —  die  Gewährung  von
Entschädigungen  an  Reichstagsabgeordnete  aus  anderen  als
Reichs=  oder  Staatsmitteln  völlig  zulüssig  sei).

27)  Stenogr.  Bericht  1867  S.  472.

28)  Stenogr.  Bericht  1867  S.  706.

29)  Stenogr.  Bericht  S.  709.

30)  Stenogr.  Bericht  S.  727.
31)  So  z.  B.  M.  Joöl  a.  a.  O.  S.  611  ff.

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