80 Berufungsfrist bei Nullitätsklagen im Erekutionsverfahren.
gen dem Beklagten den Reinigungseid de credulitate
zuerkennt, so liegt darin keineswegs eine
unzuläßige reformatio in pejus. Denn, indem
der Beklagte nunmehr statt des Haupteides de
veritate den Reinigungseid de credulitate
schwören soll, ist — dem Resultate nach zu seinen
Gunsten reformirt !).
1) OAGE. vom 5. Nov. 1839, Nr. 275 53/6.
Berufungefrist bei Nullitälsklagen im Erekutiensverfahren.
Wenn gegen eine im Erekutionsverfahren erlassene
Verfügung eine Nullitätsquerel bei dem
Obergerichte erhoben worden, und nun gegen das
von diesem gefällte Erkenntniß an den obersten
Gerichtshof aprellirt wird, so besteht die Nothfrist
zufolge der durchgreifenden Vorschrift des 8. 108
des Gesetzes vom 17. Nov. 1837 in 14 Tagen ).
1) Ou#E. vom 25. Okt. 1839 Nr. 14315/
4.
Ven dem Verzicht auf die Berufung.
Wenn in dem Schuldinstrument vom Schuldner
allen Einreden und selbst der Appellation ausdrücklich
entsagt wurde, so kann er sich des Rechtsmittels
der Berufung nicht bedienen. Die Entsagung
auf die Rechtswohlthat der Appellation,
auch vor zugefügter Beschwerde, ist in den Gesetzen
nicht verboten :), vielmehr solche, als ein
Kompromiß auf die erste Instanz per pactum
zulässig?), welche Zulässigkeit auch in den Anmerkungen
zur GO. XVII, &. 2, lit. i anerkannt
wird ).
1) GO. XV, §. 10 u. Anm. hierzu lit. a.
2) Fr. 1, 3 a duibus appellori non licel. (49, 2.)
Consl. 5, §S. 6 de temp. el reparat. appellationum
(7, 62.) llommel Rbapsod. Obs. 379.
Gennes *W* des Prozesses, Bd. III, Nr. LVII,
186
3) “vuses# v. 22. Juni 1830. 935 /%%. (Att.
Il. 9092%.