Nr. 1 — 1914 69 Jahrgang.
Inserate
für die 1 spaltige Korpuszeile
oder deren Raum 15 Pfg. erbittet
Otto Hasert's Buchdruckerei.
Erscheint
wöchentlich zweimal.
Preis pro Vierteljahr
75 Pfennig.
Rummelsburger Kreisblatt.
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—.
Rummelsburg, den 2. Januar
A. Amtlicher Teil.
Da eine Drucklegung der Satzung der Landkrankenkasse für den Kreis Rummelsburg und der allgemeinen
Ortskrankenkosse für den Kreis Rummelsburg sich noch nicht hat ermöglichen lassen, bringe ich vorläufig
die nachstehenden Bestimmungen zur allgemeinen Kenntnis.
Die genannten beiden Kassen gewähren den Mitgltedern auf Antrag für ihre Person:
a) Krankenhilfe,
b) Wochengeld,
c) Sterbegeld.
Die baren Leistungen der Kassen werden nah einem Grundsatze bemessen, als solcher gilt der nach der
verschiedenen Lohnhöhe stufenweise festgesetzte durchschnittliche Tagesentgeld der Kassenmtitglieder bis 5 Mark für
den Arbeitstag. Zur Festsetzung des Grundlohnes werden die Kassenmitglieder eingetailt in solche deren Arbeitsverdienst
für den Arbeitstag beträgt:
1. bis einschl. 0,80 Mark, der ohne Entgelt beschäftigten Lehrlinge (Stufe la)
2. 5 „ 1,30 „ (Stufe Ib)
» „ 1,65 „ (Stufe Ha)
„ „ 2,05 „ (Stufe 11b)
2,55 „ (Stufe IIIa)
5 „ 3,05 „ (Stufe IIIb)
3,b55 „ (Stuse IVa)
l * 4,05 „ (Stufe IVb)
9% „ 4,50 „ (Stufe Va)
10. mehr als 4,50 „ (Stufe Vb)
Hiernach ist der Grundlohn bis auf weiteres festgesetzt:
für die Stufe la auf 0,60 Mark
n 4 1,1 nñ
„ „" „ Ha „ 1,50 ,
„ „ „ Hb „ 1,80 „
% „ „ HUla „ 2,30 „
" 2? „ IIIb „ 2,80 „
„" „ „ War „ 3,30 r“
„ „ „ IVb „ 3.80 „
„ „ va „ 4,30 „
» » » » Vb 2 5,00 %
Jedes Kassenmitglied wird auf Grund seiner Anmeldung nach dem darin angegebenen Arbeitsverdtenste
durch den Kassenvorstand einer Lohnstufe zugetellt. Der Arbeitsverdienst jedes Kassenmitglieds wird nach dem
Durchschnitt des Verdienstes berechnet, den es in den vier letzten Wochen oder, wenn es noch nicht solange der
Kasse angehörte, den ein gleichartig beschäftigtes Mitglied während dieser Zeit bezogen hat.
Aendert sich der Lohn, so ändert sich die Lohustufe erst mit der nächsten Beitragszahlung.
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