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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 16. *
(No. 1460.) Allerhöchste Kabinetsorder vom oten Oktober 1833., wegen der Gebühren-Taxe
für die Gerichte und Justizkommissarien in dem Mandats= dem summari-
schen und dem Bagatellprozesse.
D. Mir mit Ihrem gemeinschaftlichen Berichte vom 1I#en v. M. vorgelegte
neue Gebühren-Tare für die Gerichte und die Justizkommissarien in dem Man-
dats-, dem summarischen und dem Bagatellprozesse habe Ich genehmigt und voll-
zogen, und überlasse Ihnen, solche durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Zugleich genehmige Ich, daß bei den aus Staatsfonds unterhaltenen Gerichten
diejenigen Beamten, deren Einkommen ganz oder zum Theil auf Schreibgebüh-
ren angewiesen ist, von den nach der neuen Gebühren-Taxe bei Objekten bis
50 Ruthlr. statt der einzelnen Gebührensätze zu liquidirenden Pauschquanten ein
bestimmter Antheil zu ihrer Entschädigung überlassen werde. Diesen Antheil be-
stimme Ich: von Pauschquanten für das Prozeßverfahren von den ersten 20 Rehlr.
auf ein Drittheil, und bei höheren Objekten von dem Mehrbetrage auf ein
Sechstheil; von Pauschquanten in der Exekutions-Instanz siets auf ein Sechs-
kheil; Ich genehmige ferner: daß die Salarienkassen-Rendanten und andere
gerichtliche Beamte, welchen eine Tantième von der quotepflichtigen Sportel-Ein-
nahme zusteht, zur Berechnung dieser Tentième auch diesenigen Sportel-Einnahmen
ziehen können, welche nach den Bestimmungen der neuen Gebühren-Taxe liquddirt
werden und bisher gquotepflichtig gewesen sind. Von diesen Bestimmungen
haben Sie, der Justizminister Mühler, die Gerichtsbehörden besonders in Kennt-
niß zu setzen.
Berlin, den 9t#en Oktober 1833.
9 Friedrich Wilhelm.
n
die Staatsminister Maassen, v. Kamptz und Muͤhler.
Jahrgang 183). (No. 1460.7 4 Gebüb=
(Ausgegeben zu Berlin den 19ten Oktober 1833.)