Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

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Actie 
der Pommerschen Ritterschaftlichen Privat-Bank zu Stetlin. 
Auf diese Actic sind von dem (der Name und Stand des Einzalders) 
Fünf Hundert Thaler Preufs. Court. bhaar eingezahlt und hat der 
Inhaber derselben für diesen Belrag verhöllnilsmässigen Antheil an den Fonds der 
Bank, ihren Erwerbungen, Vorrechten und Verpllichlungen, wie selbige durch das 
Statut der Bank vom tten . und den Gesellschasts- Vertrag vom ten .. .. .. . 
bestimmt sind. Die Abtretung des Eigenthums dieser Aclie kann nur durch einen 
schrifllichen Cessions-Vermerk auf der Rückschi#e der Aclie mit den Worten: cedirt 
an von (Ort und Datum) mit Wissen des Bank-HDirectoriums stall- 
linden, welches die Eintragung des neuen Eigenthümers in den Büchern der Bank 
auf der Aeclic bescheinigt. 
Die Zinsen à 4 pro Cent werden auf besondere Coupons halbjährlich, die 
Dividende jährlich in Stetlin bei der unterzeichnelen Bank, auch in Berlin bei an- 
zuzeigenden Agenten bezahlt. 
Stettin, den ten 18 
Hirectorium der Rittersclsiaftlichen Privat-· Nanlke in Pommern. 
  
  
  
  
2 . 
Litt. A. Lins-Coupon zu der Actic der Ritterschufllichen Prirat-Bank in Pommern 
ZKüber 500 Rthlr. Capilal zahlbar zu Stetlin am 1. Ne. 18 bei der unter- 
zeichneten Bank mil Zehn Thalern Preuls. Courant. 
D#rccorsaen uer urierschduhhrishscken Pruicotr-Mansk annerz. 
  
(Hier folgen noch neun ähnliche Coupons-Formulare.) 
9 C. 
Fünf (Ein) Rcichsthaler in Preugischem Silber-Couram 
nach dem Münzfuße von 1761. 
Dieser von der ritterschaftlichen Privat-Bank in Pommern ausgefertigte Bankschein wird 
zu dem obigen Betrag in ihren Comtoirs zu jeder Zeit einem seden Inhaber volständig 
reglistrt. Annehmbar auch in den Königlichen Kassen in Pommern bei Ennrichtung der 
öffentlichen Abgaben zu einem Wiertheil des Courantbetrages derselben, auch dabei annehm- 
bar auf das Tresorschein-Pflichttheil. 
(No. 1406.) B2 D.
	        
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