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Schüler machen muß.?) Wenn überhaupt Hausaufgaben, so
empfiehlt es sich, bisweilen einfache Zeichnungen anfertigen
zu lassen?. Für Tertia kann die häusliche Wiederholung
nicht gänzlich entbehrt werden.) Auch für Physik und
Chemie billigt Schiller im allgemeinen nicht die Hausarbeit,
es kommt nach seiner Ansicht in der Physik viel mehr auf
die Einsicht in die Methode und in die Grundbegriffe an, als
auf gedächtnismäßiges Wissen; und in der Chemie wirkt die
Anhäufung der Namen von Stoffen und ihren Verbindungen
nicht bildend, sondern die Einsicht, wie durch Verbindungen
weniger Grundstoffe eine unbegrenzte Verschiedenheit der
Körper entsteht. Wird im Unterricht richtig angeregt, so
stellt sich die häusliche Tätigkeit als eine freiwillige ein, und
das ist das beste Ergebnis. Auswendiglernen hilft nichts.*)
In der Geographie ist nach Schiller die naturgemäße
Methode, welche die Schüler die Karte lesen und eine einfache
Zeichnung des angeschauten Bildes herstellen lehrt, am
wenigsten in der Lage, die häusliche Arbeit über Gebühr in
Anspruch zu nehmen.°) Auch dieser Wissenszweig erhebt,
wie Schiller bedauert, neuerdings durch eine Menge von unverbundenen
Einzelkenntnissen und Ausführung minutiöser
Kartenbilder so große Forderungen an den häuslichen Fleiß,
daß hier ernste Bedenken vorliegen. Wenn es gelingt, die
geographischen Lehrbücher, die diese Tendenz unterstützen,
zu beschränken und die kartenlesende und zeichnende Methode
überall zur Durchführung zu bringen, so wird auch hier ein
weitergehender Anspruch auf häusliche Tätigkeit leicht zu
vermeiden sein.®)
Wir haben somit gesehen, daß trotz seiner im allgemeinen
etwas ablehnenden Haltung in Bezug auf die Hausaufgaben
in den Naturwissenschaften und der Geographie Schiller nach
einer oder der anderen Richtung hin im einzelnen der
#) H. Schiller, Handbuch der praktischen Pädagogik für höhere Lehranstalten.
4. Aufl. Leipzig, Reisland, 1904, S. 717.
?) Ebenda S. 717 (Anmerkung ı).
®) Ebenda S. 717.
4) H.Schiller, Schularbeit und Hausarbeit. Berlin, Weidmann, 1891, S, 37.
6) Ebenda S. 37/38.
©) Ebenda S. 38.