IV
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1838.
Datum
des
Gesetzes2c.
Ausgegeben#
zu
Berlin.
In h a l t.
Stücks.
Nr.
bes
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
1833.
3. Febr.
11. —
3. Maͤrz.
W. —
1833.
27. Febr.
10. April.
10. April.
29. —
Allerhöchste Kabinetsorder, wonach die Verorbnung
vom 2ten Juni 1827. wegen Herabsetzung des in
Preußen gesetzlichen Zinsfußes, auch in dem
Laucnuburg-Bütopschen Kreise und in den bei-
den, dem Köslinschen Regierungsbezirke einverleib-
ten Wesipreußischen Enklaven verbindliche
Kraft erhalten soll.
Allerhöchsie Kabinetsorder, wegen Abänderung der
G. 43. 44. 304. ff. und 313. der landschaft=
lichen Kreditordnung für das Großherzog=
khum Posen.
Publikations-Patent für die, zum Deutschen Bunde
gehèörenden Provinzen der Monarchie über den,
von der Deutschen Bundesversammlung unterm
öten September 1832. gefaßten Beschluß, die
Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und
Verleger gegen den Nachdruck betreffend.
Verordnung über die Anwendung dieses Beschlusses
auf die zum Deutschen Bunde nicht gehörigen
Provinzen der Monarchie.
Allerhöchste Kabineksorder, betreffend die Anwendung
der Verordnung vom Sten August 1832. wegen
der Geldeneschäddigung für den zum Chaussec=
bau abgetretenen Grund und Boden, auch in der
Provinz Preußen.
Allerhöchste Kabineksorder, wegen Unzulässigkeit der
freiwilligen Prorogation des Gerichtsstandes
in Ehescheldungssachen.
Allerhöchsic Kabinetsorder, betreffend den Denun-
zianten-Antheil von Geldstrafen wegen Chaus-
see-Polizeivergehen.
Allerhöchste Kabinersorder, wonach allen, den Für-
stentitel führenden Mitglicdern der in der In-
struktion vom 30sten Mai 1820., S. 1., und in
dem der Bekanntmachung des Staateministeriums
vom 20 sten April 1832. beigefügten Verzeichnisse
unter I., benaunten Fürstlichen Familien, im gan-
zen Umfange der Monarchic von den bandeebehdr-=
den und Unterkhanen das Prädikat, Durchlaucht“
ertheilt werden soll.
Allerhochste Kabinctsorder, betreffend die Stempel-=
pflichtigkeit der Beschleunigungsgesuche.
Allerhoͤchste Kabinetsorder, die Einfuͤhrung der revi-
dirten Städtcordnung vom 17ten März 1831.
in der Stadt Birnbaum betreffend.
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