Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

(No. 1417.) Allerhöchste Kabinetsorber vom 28#e#n# Februae 1833., betresfend ben Denun- 
zianten-Antheil von Geldstrafen wegen Chaussee Polüzeivergehen. 
**5rl 
Jch genehmige, nach Ihrem Antrage vom S8ten d. M., daß auch den Zoll- 
und Steuerbeamten, welche den Thäter von Chaussee-Polizeivergehen entdecken 
und zur Bestrafung anzeigen, gleich den übrigen in Meiner Order vom Ilsten 
August v. J. erwähnten Individuen, die Hälste der erkannten und eingezogenen 
Geldstrafen als Denunzianten-Antheil zugebilligt werde. 
Berlin, den 28sten Februar 1833. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Scaatsminister v. Schuckmann und Maassen. 
  
(No. 1418.) Allerhöchste Kabineksorder vom 171en März 1833.) die Einführung der revi- 
dirten Städteordnung vom 17ten März 1831. in der Stade Birnbaum 
betreffend. 
UA Ihren Antrag vom 4ten d. M. will Ich der Stadt Birnbaum, dem von 
derselben geäußerken Wunsche gemäß, die revidirte Städteordnung vom 17ten 
März 1831. verleihen und Sie ermächtigen, wegen Einfährung derselben durch 
den Ober-Präsidenten der Provinz Posen und der Bekanntmachung das Weitete 
zu verfügen. 
Berlin, den 17ten März 1833. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatsminister Freiherrn v. Brenn. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.