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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
- No. 14. —
(No. 1451.) Urkunde über die Stiftung eines Verdienst-Ehrenzeichens für Rettung aus
Gefahr. Vom Isten Februar 1833.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von
Preußen 2c. 2c.
haben bereits durch Unsere Verfügung an das vormalige General-Direktorium
vom 6ten März 1802. die Verleihung einer Verdienst-Medaille zur Belohnung
derjenigen angeordnet, welche sich zur Rertung und Hülfe ihrer Mitbürger in
Gefahr begeben. Da diese Medaille jsedoch nur zur Aufbewahrung, als ein
ehrendes Andenken an die verdienstliche Handlung des Empfängers, bestimmt ist,
so haben Wir Uns bewogen gefunden, neben derselben eine zweite zu verleihen,
die zur Belohnung einer besonders ausgezeichneten Hülfleistung gereichen und
deshalb als eine höhere Stufe des öffentlichen Anerkenntnisses betrachtet werden
soll. Diese in Silber ausgeprägte Denkmünze soll auf der Hauptseite Unser
Brustbild mit der Deutschen Umschrift Unseres Namens, und auf der Kehrseite
einen Eichenkranz mit der Inschrift: „Für Rettung aus Gefahr“, enthalten.
Sie, soll an einem orangefarbigen Bande, mit zween weißen schmalen Streifen
auf den Seiten, im Knopfloche getragen werden, und wird, auf den Antrag
7 Ministers des Innern und der Polizei, von Uns Allerhöchst-Selbst
verliehen.
Die Vorzüge, welche Wir, nach Jute der Erweiterungs-Urkunde für
Unsere Orden und Ehrenzeichen vom 18ten Januar 1810., den Inhabern der
allgemeinen Verdienst-Medaille bewilligt haben, wollen Wir auch den Besitzern
dieser neuen Verdienst-Denkmünze beilegen, weshalb der etwa verwirkte Verlust
derselben, wie bei andern Orden und Ehrenzeichen, auch nur von Uns Aller-
höchst-Selbst festgesetzt werden darf. #
Urkundlich unter Unserer Allerhschsteigenhändigen Unterschrift und beige-
drucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berkin, den lsten Februar 1833.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Jahegang 823. (. k451—18,) R (No. 1452.)