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schien, unverkennbar lagen, mußten sich nothwendig bald in
ihren Folgen entwickeln.
4) Wu nicht sorgfältig genug geschieden, was allein zur
Kognition der subordinirten Kollegien gehöre, und was krast
der Ober-Juspekrion dem Geheimenrath vorgelegt werden
müsse. Zur Amtssphäre des letzteren wurde zu viel heraufgezogen,
und indem man Alles, was damals unter dem Namen
Staarssachen begriffen wurde, aus dem Oberrathe
hinwegnahm und allein dem Geheimenrath zulegte, so mußte
bald in letzterem Collegium eine Stockung der Geschäfte entstehen.
Ohnehin war fast jeder der Geheimenräthe auch mit
Nebenarbeiten beladen, und Alles sollte der Vorschrift zufolge
im Geheimenraths-Collegium selbst ad plenum gebracht werden,
wie denn sogar die gemachten Erpeditionen der Sekrerarien
in pleno verlesen und revidirt werden sollten.
Folgende Vorstellung, welche die Geheimenräthe von
Mannteufel, von Bidembach, Müller und Zeller
40. Mai 1670 an Herzog Eberbard 11l. machten, gibt ein
treues Bild des Zustandes, wie er in dieser Beziehung kaum
zehn Jahre nach publicirter Kanzlei-Ordnung gewesen ist.
„Indem Unterzeichnete E. F. D. getreue Rbäte und Diener
nun eine geraume Zeit wahrgenommen, wie sehr die Expedienda
deren von übrigen Canzley Collegiis, als dem Obern
Rath, Consistorio, Rent Cammer, Visitation und Tutelar-Rathzum
Fürftl. Geheimen Regiments Rhal fliesenden Bedencken,
BRelationen und anderer Actorum von Tag zu Tag sich häusen,
worzu noch kommen die je mehr und mehr sich cumultrenden
Crayegeschäften, von dannen dependirende viele Commissiones,
Landschaft Sachen, und davon rörende Handlungen
und dergleichen, das fast noͤtig sein will, nach einem neuen
Erpeditionerisch sich umbzusehen, die täglichs einkommende