Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1834. (25)

Chronologische Uebersicht 
der in der Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 
vom Jahre 1834. 
enthaltenen Verordnungen. 
  
Datum 
bes 
Gesetzes2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
Inhal t. 
Nr. 
tes 
Stuͤcks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1833. 
2. Novbr. 
9, Dezbr. 
14. — 
22. — 
24. — 
24. — 
1834. 
29. Juli. 
16. Jan. 
16. — 
4. Febr. 
16. Jan. 
4. Febr. 
11 — 
  
  
Jahrgang 
1824. 
Allerhöchste Kabineksorder, ben Abbruck der stän- 
bischen Gutachten und Petitionen betreffend. 
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Vergütung der 
von den Kommunen für die kand-Gendarmerie 
gelieferten Fourage. 
ge 
Allerhoͤchste Kabinetsorder, die Befugniß der Civil- 
Staatsbeameen und Civil-Staatspensionaire zur 
Herabsetzung der bei der General-Witewenkasse 
versicherten Wictwen-Pensionen betreffend. 
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen der Gewerbe- 
Steuerfreiheit des Hüttenbetriebs und der 
Gewerbesteuerpflichtigkeit der Hammerwerke. 
Auszug aus der Allerhöchsten Kabinetsorder, wegen 
Verleihung der revidirten Städteordnung vom 
17ten März 1831. an die Stadt Höxter. 
Allerhöchste Kabinetorder, betreffend die in Bezug 
auf den §. 21. der vorläufigen Verordnung über 
das Judenwesen im Großherzogthum Posen vom 
Isten Juni 1833. erlassene Allerhöchste Bestim- 
mung wegen der Familiennamen der Juden 
in dieser Provinz. 
Allerhöchste Kabinetsorder, über die Anwenkung der 
Vorschrift im §. 122. des Gewerbe-Polizeigesetzes 
vom 7ten September 1811. — den Gewerbe-= 
betrieb der Kommissionaire betreffend — auf 
die Provinzen, in welchen dieses Gesetz nicht pu- 
blizzirt ist, mit Ausnahme der Rheinprovinz. 
Das zwischen der diesseitigen und der Sachsen- 
Koburg-Gothaischen Regierung abgeschlossene 
Abkommen, die gegenseitigen Gerichtsbarkeits- 
Verhälknisse betreffend. 
Allerhöchste Kabinetsorder, die Mobifkationen zur 
Meßordnung für die Messen in Frankfurt 
a. b. O. vom 3lsten März 1632. betreffend. 
Nachtrag zur revidirten Meßordnung für die Mes- 
sen zu Frank furt a. d. O. vom Zlsten März 1832. 
Allerhöchste Kabineksorder, betreffend die Ausbeh- 
nung des in der Verordnung vom Sten August 
1832. vorgeschriebenen Verfahrens auf Geld- 
Entschädigungen für den zu Kandlen und 
öffentlichen Fluß bauten abgetretenen Grund 
und Boden. "u% 
15 
1 
1539 
1494 
1495 
1499 
1496 
1497 
1503 
1501 
Cmit Anl.) 
1501 
(Anl.) 
1502 
  
  
  
91 
9—16
	        
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