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des Lazareths und die desfallsigen Kosten werden, wie die für das Schleifen
der Scheeren, in den Arzneigeld-Rechnungen in Ausgabe gestellt.
Allmälig wurde die Zahl der Verbandzeuge vermehrt und es betrug
dieselbe bis September 1861, entsprechend der Etatszahl der Lazareth-Gehülfen
der Infanterie und Kavallerie (bei der Linie und Landwehr)
\ 4 für jedes Infanterie-, Jäger- resp. Schützen-Bataillon,
4 für jedes Kavallerie-Regiment, ausserdem
2 für jede Artillerie-Abtheilung und jedes Pionier-Bataillon,
1 für den Lazareth-Gehülfen des mobilen Korps-Generalarztes.
Von diesen Verbindezeugen waren bis in die neueste Zeit bei jedem
Infanterie-, Jäger- resp. Schützen-Bataillon und bei jedem Kavallerie-Regiment,
wofern dasselbe nicht in 3 oder 4 Garnisonen zerstreut stand und
somit aller Verbandzeuge bedurfte, zwei, bei jedem Pionier-Bataillon eines
in Gebrauch (resp. im Medicin- oder Bandagenkasten), während die übrigen
bis zu einer eintretenden Mobilmachung auf dem Train-Depot asservirt
werden sollten. (Das Verbandzeug des Lazarethgehülfen des Korps-General-Arztes
befindet sich in dessen Medicin- und Bandagenkasten;, die Artillerie,
welche bei eintretender Mobilmachung ihre Lazarethgehülfen verliert und
deren Verbandzeuge alsdann für die Ersatz- und Besatzungstruppen verwendet
werden, hatte dieselben sämmtlich in Gebrauch. Die 4 Verbandzeuge
des Garde-Jäger-Bataillons, welches im Frieden keine Lazarethgehülfen
hat, befinden sich sämmtlich auf dem Traindepot in Verwahrung.
ie Verbandzeuge aus den Medicin- und Bandagenkasten der früheren
Landwehr-Bataillone (je 2) sind auf die neu formirten Infanterie-Regimenter
resp. 3 Bataillone der Füsilier-Regimenter übergegangen; der Bedarf der
neuen Kavallerie-Regimenter an Verbandzeugen ist aus den, in den Kasten
der aufgehobenen Landwehr-Kavallerie-Regimenter befindlich gewesenen
Verbandzeugen (je 2) gedeckt; die noch bestehenden Landwehr-Kavallerie-Regimenter
haben ihre Kasten und Verbandzeuge behalten.)
Da aber nach der Reorganisation der Armee jedes Pionier-Bataillon
4 Kompagnien, einige Kavallerie-Regimenter 5 Eskadronen und also resp.
4 und 5 Lazareth-Gehülfen haben, ferner die Artillerie-Brigaden nicht wie
früher aus 4, sondern aus 5 resp. 6 Abtheilungen bestehen, so musste
analog den bisher gültigen Bestimmungen auch der Etat an Lazareth-Gehülfen-Verbandzeugen
entsprechend vermehrt werden. Auf desfallsige
Anträge wurde zunächst eine Regelung der Angelegenheit dahin verheissen,
dass für jeden etatsmässigen Gehülfen ein Verbandzeug beschafft werden
solle, und ist dieselbe nunmehr derart erledigt, (Erlass d. Militär-Oekon.-Departements
vom 21. August 1861), dass sämmtliche Truppentheile, einschliesslich
der Artillerie-Brigaden, schon während der gewöhnlichen
Friedensverhältnisse auf die etatsmässige Zahl ihrer Lazarethgehülfen mit
Verbandzeugen für diese versehen werden, und demzufolge die Intendanturen
beauftragt worden sind, zu veranlassen, dass den betreffenden Truppentheilen
diejenigen Lazarethgehülfen- Verbandzeuge, welche bisher in den
Traindepots bis zum Eintritt einer Mobilmachung für sie aufbewahrt worden
sind, schon jetzt zum Gebrauche überwiesen werden, während die, namentlich
für die Artillerie und die Pionier-Bataillone noch fehlenden Verbandzeuge
jetzt beschafft und den betreffenden Lazarethen durch die Intendanturen
überwiesen werden sollen. — Auch für den Lazarethgehülfen eines
jeden Train-Bataillons ist ein Verbandzeug beschaftt. Diese Verbandzeuge
werden zwar stets bei den Apotheken-Utensilien der Lazarethe, in welchen
sich die betreffenden Truppentheile in Garnison befinden, inventarisirt und