XIV
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1835.
Datum
Gesetzesne-
des
zu
Berlin.
Ausgegeben
In h a l t.
Nr.
des Ge-
setzes.
Seite.
5. Novbr.
14.
17.
21.
30.
n
1835.
. Deibr.
1835.
10. Dezbr.
10. —
28. Novbr.
10. Dezbr.
28. —
10. —
Allerhöchste Kabinetsorker, wonach eie Strafbe=
stimmung bes 5. 1. ces Gesetzes vom 14ten
April 1824., auch auf biesenigen Personen, wel-
che, ohne das Schiffer= oder Fuhrmannögewerbe
zu treiben, Gütertrausporte für kohn über-
nehmen und Veruntreuungen (te. daran sich
schuldig machen, angewendet werden soll.
Allerhöchste Kabinetsorder, wodurch die von einer
Gesellschaft Antwerpener Kaufleute unternom-
mene Nenten-Ausspielung in Absicht des
Verbots der Theilnahme und der Strafen für
ein Spiel in einer fremden Lotterie erklärt ist,
und die betreffenden Ministerien in künftigen Fäl-
len derselben Art zu ähnlichen Verboten autori-
sirt worden.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Anwen-
dung des 5. 73. der Verordnung vom Asten
Juni 1833. über den Mandats-, den summari-
schen und Bagatellprozeß, auf die nicht summa-
rischen Prozeßsachen.
Allerhöchste Kabinetcorder, das bei Einführung der
revidirten Stadteordnung vom I74ten März 1831.
ohne besondere Gebühren zu gewinnende
Bürgerrecht betreffend.
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffenb die Krimi-
nalgerichtsbarkeit der Gerichtskommis-
sionen bei den Untergerichten.
Tarif, nach welchem das Brückengeld für die
Benutzung der vLandungsbrücke zu Lauterbach
bei Putbus zu erheben ist.
Allerhöchste Kabinersorder, die Amtsverschwie-
genheit der öffentlichen Beamten betreffend.
Bekanntmachung des Königlichen Staatsministeriums,
wegen Berichtigung eines Druckfehlers inder In-
struftion vom 30sten Mai 1820., die Verhältnisse
der vormals unmittelbaren Deutschen Reichs-
stände betreffend, in deren §. Z. statt: „Hofstaats=
und Militairbehörden", zu lesen ist: „Hof-, Staats-
und Militair-Behörden“.
Allerhöchste Bekanntmachung des Beschlusses der
Deutschen Bundesversammlung in deren 39sten
Sitzung am läten November 1834., wegen der
Deutschen Universitäten und anderer Lehr-
und Erziehungs-Anstalten.
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