2*
S## J
S S
V S Ê
*
*r*t1)—
59
S SS S U
28 282
.*“
r*.
SPSoe 9
*
— 130 —
Ertheilung von Anerkenntnissen über Vorschüsse zu den Lanbschafts- Zinsen.
Kündigungs-Befugniß des Kredit-Jnsticuts.
IV. Abschnitt.
Rechte und Pflichten der Inhaber der Pfanbbriefe B.
Zahlung der Zinsen der Pfandbriefe B.
Außer Cours- und Wiederincourssetzung der Pfandbriefe B.
Aufgebot, Amortisation und Erneuerung verlorner oder vernichteter Pfanbbriefe B.
Verpflichtung der Inhaber der Pfandbriese B. zum Umtausch.
Jeitpunkt des Umtausches.
Herbeischaffung der bei der Subhastation ausfallenden Pfankbriefe B.
Verfahren) wenn dieselben nicht sofort herbeigeschafft werden können.
V. Abschnittk.
Tilgung der Pfandbriefe
Tilgungsrate.
Special= und General-Conto über die Tilgungsraten.
Ausschließliche Verwendung derselben zur Tilgung durch Ankauf oder Verloosün
Pfandbriefen B.
Art der Verloosung und baare Einlösung der Pfandbriefe B. nach dem Nennwerthe.
Folgen der Zögerung bei Abhebung des Kapitals.
Verpflichtung zur Mitablieferung der noch laufenden Coupons.
Aufbewahrung der zur Tilgung angekauften und der eingelösten Pfankbricfe B.
Kassation und Abschreibung derselben im Hypothekenbuche.
Fortdauernde Verbindlichkeit des Schuldners zur Verzinsung der ganzen Pfandbrief-
Schuld.
Verwendung der ferneren Ziusen der getilgten Pfankbriefe B.
Befugniß des Schuldners zur aufierordentlichen Ablösung der Pfandbriefe B.
Folgen einer solchen Ablöfung.
Persönliche Verantwortlichkeit der Mikglieder des Kredie-Instituks für den Tilgungs-
Fonds und dessen vorschriftsmäßige Verwendung.
VI. Ab-