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(No. 1641.) Allerhöchste Kabineksorder vom 28sten August 1835.) wegen des Umzugster-
mins dienender Schäfer und Schaferknechte im Kreise Hoyerswerda.
U den in Ihrem Bericht vom 30ten v. M. angeführten Gründen und
nach dem von Ihnen unterstützten Antrage der betreffenden Kreisstände bestimme
Ich, daß im Kreise Hoyerswerda, zum Regierungsbczirk Liegnitz gehörig, start
des in dem Gesetze vom 13ten Mai 1822. für die Provinz Sachsen und für die
zu den Regierungsbezirken Potödam und Frankfurt gelegten, vormals Schsischen
Landestheile, auf den 25sten Mai bestimmten Umzugstermins diewender Schäfer
und Schäserknechte, vom Jahre 1836. an, der 2 ste Juni der Umzugstermin
seyn soll. Sie haben diese Bestimmung durch die Gesetzsammlung zur allge-
meinen Kenmnniß zu bringen.
Erdmannsdorf, den 28ften August 1835.
Friedrich Wilhelm.
An den Staatsminister Frh. v. Brenn.
(No. 1612.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 28sten August 1835., durch welche des Königs
Masestät der Stadt Filehne die revidirte Städteordnung vom 17ten März
1831. zu verleihen geruhet haben.
A# Ihren Bericht vom 13ten d. M. will Ich der Steadt Filehne im. Groß-
herzogthume Posen, dem Wunsche derselben gemäß, die revidirte Städteordnung
vom 17ten März 1831., mit Ausschluß des in der Provinz Posen nicht an-
wendbaren Titel NX., verleihen, und haben Sie it deren Einführung den Ober-
Präsidenten der Provinz zu beauftragen.
Erdmannsdorf, den 28sten August 1835.
Friedrich Wilhelm.
An den Staatöminister von Rochow.
(No. 1643.)