Metadata : Spittler’s sämmtliche Werke. Fünfzehnter Band. (15)

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Union,  wodurch  sie  den  Grund  zu  cinem  neuen  Staat  gelegt,
  wieder  zu  lösen;  wer  hätte  das  unrecht  finden  koͤnnen
  2  Gecsetzt,  auch  nur  eine  Provinz  hätte  sich  trennen
wollen;  wer  hätte  sie  rechtlich  hindern  ködnnen  ?  Auf  gleiche
Weise  ist  es  mit  der  Vereinigung  der  einzelnen  Merschen,
die  schon  oben  in  dieser  Beziehung  souveränen  Mächten  verglichen
  wurden,  zum  Staat.  Aber  in  moralischer  Beziehung
  kann  und  muß  man  sagen:  nichts  steht  zwar
dem  Menschen  entgegen,  daß  er  diesen  Staat,  in  dem
er  sich  befindet,  dissolviren  dürfe;  allein  er  ist  moralisch  verpflichtet,
  gleich  wieder  zu  einer  neuen  Gesellschaft  der  Art
sich  zu  vereinigen,  weil  keine  Anstalt  irgend  einer  Art  die
Kultur  so  befordert,  keine  so  Basis  aller  übrigen  Kultur-Befdrderungs-Anstalten
  ist,  als  der  Staat;  so  daß  eine
Parthie  von  Philosophen  das  was  blos  Wirkung  derselben
ist,  geradehin  für  den  ersten  Zweck  derselben  angegeben  hat.

Hat  denn  also  ein  Volk  das  Recht,  so  bald  es  der  Mchrheit
  desselben  einfällt,  was  man  so  nennt,  eine  Revolution
  zu  machen?  Hier  ist  vor  allen  Dingen  der  Begrif
Revolution  zu  bestimmen.  Versteht  man  darunter,  4)
daß  in  einem  bestehenden  und  bleibenden  Staat  die  Majorität,
  als  blose  Majorität,  sich  aufmachen  dürfe,  alles  umordnen,
  neue  Gesetze  geben,  die  Verhältnisse  nach  Willkühr
anders  als  bisher  bestimmen:  so  ist  dieß  auf  keine  Weise
erlaubt,  die  Fälle  modgen  kommen  wie  sie  wollen.  Der  entscheidende
  Grund  dagegen  ist:  In  jedem  Staat  ist  eine  gewisse
  Weise  bestimmt,  wie  der  allgemeine  Wille  sich  hören
lassen  werde,  und  durch  Gesetze  konstituirt,  was  als  allgemeiner
  Wille  gelten  solle.  Hierein  hat  Jeder  gewilligt,  der
Mitglied  dieses  Staats  ist;  es  gilt  also  durchaus  blos  das
als  allgemeiner  Wille,  was  auf  diese  vorgeschriebene  Weise