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Union, wodurch sie den Grund zu cinem neuen Staat gelegt,
wieder zu lösen; wer hätte das unrecht finden koͤnnen
2 Gecsetzt, auch nur eine Provinz hätte sich trennen
wollen; wer hätte sie rechtlich hindern ködnnen ? Auf gleiche
Weise ist es mit der Vereinigung der einzelnen Merschen,
die schon oben in dieser Beziehung souveränen Mächten verglichen
wurden, zum Staat. Aber in moralischer Beziehung
kann und muß man sagen: nichts steht zwar
dem Menschen entgegen, daß er diesen Staat, in dem
er sich befindet, dissolviren dürfe; allein er ist moralisch verpflichtet,
gleich wieder zu einer neuen Gesellschaft der Art
sich zu vereinigen, weil keine Anstalt irgend einer Art die
Kultur so befordert, keine so Basis aller übrigen Kultur-Befdrderungs-Anstalten
ist, als der Staat; so daß eine
Parthie von Philosophen das was blos Wirkung derselben
ist, geradehin für den ersten Zweck derselben angegeben hat.
Hat denn also ein Volk das Recht, so bald es der Mchrheit
desselben einfällt, was man so nennt, eine Revolution
zu machen? Hier ist vor allen Dingen der Begrif
Revolution zu bestimmen. Versteht man darunter, 4)
daß in einem bestehenden und bleibenden Staat die Majorität,
als blose Majorität, sich aufmachen dürfe, alles umordnen,
neue Gesetze geben, die Verhältnisse nach Willkühr
anders als bisher bestimmen: so ist dieß auf keine Weise
erlaubt, die Fälle modgen kommen wie sie wollen. Der entscheidende
Grund dagegen ist: In jedem Staat ist eine gewisse
Weise bestimmt, wie der allgemeine Wille sich hören
lassen werde, und durch Gesetze konstituirt, was als allgemeiner
Wille gelten solle. Hierein hat Jeder gewilligt, der
Mitglied dieses Staats ist; es gilt also durchaus blos das
als allgemeiner Wille, was auf diese vorgeschriebene Weise