Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

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(No. 1685.) Allerhoͤchste Kabinetsorber vom 21sten Dezember 1835., wegen einiger fernern 
Modifikationen der Erhebungsrolle vom 30sten Oktober 1831. in Bejug 
auf Durchgangsabgaben. 
N.6 Ihrem Antrage vom 164Gen d. M. ermächtige Ich Sie, in Folge des 
Vorbehalts Meiner Order vom 29sten Oktober d. J., die, in der Erhebungs- 
Nolle der Eingangs-, Ausgangs= und Durchgangs-Abgaben vom 30sten Okto- 
ber 1831. und dem auf den Grund Meines Erlasses vom 18ten November 1833. 
bekannt gemachten Nachtrage, mit dem Isten Januar 1836. eintretende Abände= 
rung, nach welcher in Ausführung des mit dem Großherzogthum Baden am 
12ten Mai d. J. abgeschlossenen Zollvertrages in die Stelle der für die Waa- 
rendurchfuhr besonders bezeichneten Grenzlinien von Friedrichshafen bis Füssen 
in Bayern, nunmehr die Grenzlinien von Eimeldingen (PBasel gegenüber) bis 
Mittenwald in Bayern, beide Orte eingeschlossen, zu beobachten sind, noch vor 
dem Isten Januar 1836. durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 21s8ten Dezember 1835. 
Friedrich Wilhelm. 
An die Wirklichen Geheimen Räthe Rother und Graf v. Alvensleben. 
  
Berichtigung eines Druckfehlers. 
Seite 231. der Gesetzsammlung vom Jahre 1835. ist in der 2ten und 
Sten geile der Allerhöchsten Kabinetsorder, statt 17ten und 18ten — Iten Juli 
1793. — zu lesen. 
 
	        
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