Karlingische Zeit. 115
Vom 8. Jahrhundert an wurde die Zahl der deutschen
Jungfrauen und Frauen, welche sich als Förderinnen der
Kirche, als Gründerinnen von Klöstern, als Nonnen und
Reklusen hervorthaten, in deutschen Landen immer größer
und größer und wissen uns die Legenden eine Menge von
weiblichen Ganz= oder Halbheiligen vorzuführen. Die
Nonnenkutte war auch außerhalb der Klöster ein begehrtes
und geehrtes Gewand. Es gab eine nicht geringe Anzahl
von Frauen, welche dasselbe trugen und als „Gottesmägde“,
„Verschleierte", „Gottgeweihte“ ehelos in ihren
Familien lebten, zeitweilig oder für immer. Kloster= und
Weltleben spielte überhaupt in dieser Zeit und noch lange
nachher mannigfaltig in einander, und obgleich eine
Nonne, welche ihr Gelübde brach, um in den Ehestand
zu treten, exkommunicirt wurde, kam doch dieser Fall, besonders
in den höheren Gesellschaftssphären, häufig genug
vor und scheint man sich vor der Zeit der Gregore und
Innocenze aus dem Kirchenbann überhaupt nicht eben viel
gemacht zu haben. Als Regel, die freilich viele Ausnahmen
zählte, galt, daß kein Mädchen vor erreichtem 25. Lebensjahr,
also nicht vor Eintritt des Altjungfernthums, das bindende
Klostergelübdeablegen sollte. Die Kapitularien Karls
des Großen bezeugen übrigens, daß die Nonnen dem
großen Organisator und Gesetzgeber nicht wenig zu schaffen
machten. Es ist darin von Nonnen die Rede, welche ein
vagirendes Leben führten, statt ihrem himmlischen Bräutigam
treu zu bleiben sehr weltliche Liebschaften pflegten,
sogar um Geld, und die Folgen derselben mittelst Verbrechen
beseitigten, gegen welche mit strengen Strafen
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