22 Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835.
Domanial-Erbpachtgrundstücke, Nicheerhöhung der Abgaben bei deren Vereinzelung zu Lasten des
Erwerbers, nach §. 2. Lit. 7 des Landkultur= Edikts vom läáten September 1811. (A. K. O. v.
22. Mai) 33. 65.
Dominien, (Gutsherrschaften), siehe gutsherrlich-bauerliche Verhälenisse, Ablssungen, Gemeinheitsthei-
lungen 2c. — in der Provinz Sachsem, siehe diese.
Dorsgemeinen, Erwerbung von Rittergütern durch dieselben oder einzelne Klassen oder mehrere
Mitglieber derselben, nach vorheriger Prüfung und Genehmigung der Provinzial-Regierung. (A. K.
O. v. 25. Jan.) 31. 5. — in der Provinz Sachsen, siehe diese. — in Schlesien, . letzt.
Dorsschulzen, deren Wahl und Bestätigung in den ehemaligen Westphälischen Kandestheilen der
Provinz Sachsen. (V. v. 31. Marz). 33. 62. — Beiträge zu deren Besolbung Seitens der Do-
mainen und Rittergüter. (V. v. 31. März) 33. 63.
Dortmund, Stadt, (im Arnsbergschen Regierungsbezirke), derselben wird die revi irte Stäbte-Orb-
nung vom 1706en Marz 1831. verliehen. (A. K. O. v. 1. Febr.) 34. 20.
Druckschriften, politlschen Inhalts, nicht über 20 Bogen stark und außerhalb der Deutschen Bun-
besstaaten in Deutscher Sprache erschienen, bürfen ohne Genehmhaltung der betreffenden Regie-
rung nicht zugelassen und ausgegeben werden. (Bundesbeschluß v. 5. Juli und Publ. Patent v. 25.
Sept.) 32. 216. — gegen die Uebertreter bieses Verbots ist ebenso, wie gegen die Verbreiter ver-
botener Druckschriften, zu verfahren; ebenkas. — auch gedruckte Anzeigen von Büchern, sowie an-
dere einzelne gedruckte Blätter, sind der Censur unterworfen. (A. K. O. v. 29. Aug.) 35. 212. —
in polnischer Sprache außerhalb der Preußischen Staaten erschienen, dürfen in letztern ohne De-
bies-Erlaubniß des Ober-Cenfur-Kollegiums nicht verkauft oder verbreitet werden. (A. K. O. v. 19.
Febr.) 34. 55. — siehe auch Nachdruck.
Dukaten, deren Annahme bei den Eingangs-, Ausgangs= und Durchgangs-Abgaben zu 3 Rchlr.
271 Sgr. in Silbercourant. (Erheb. Rolle v. 30. Oktbr.) 31. 211.
Durchgangs-Abgaben, siehe Abgaben.
Durchlaucht, Prädikat, wird den Häuptern der ehemals reichsständischen Fürstli en Häuser
beigelegt. (A. K. O. v. 21. Febr. u. Staats-Minist. Bekanntm. v. 28. April.) 32. 129 —135.
— wird auf sämmtliche, den Fürstentitel führende Mitglieder der benannten Fürstlichen Familien
ausgedehnt. (A. K. O. v. 3. März.) 33. 29.
Durchmarsch= und Etappen-Konventon, anderweite, mit Braunschweig= üneburg. (Minist.
Erklärung und Bekanntmach, v. 8. Septbr.) 35. 199—208. — mit dem Großherzogthume
Hessen, vom 7ten Oktober 1828. u. Ministerial-Bekanntmachung vom 10t6en Januar 1832. —.
32. 17—30. — mit dem Kurfürstenthume Hessen. (Minist. Erklärung v. 28. Septbr.) 33. 97.
— 108. — mit Oldenburg, in Beziehung auf das Fürstenthum Birkenfeld, deren zehnjährige
Verlängerung. (Minist. Erklärung v. 22. Aug. und Bekanntmach. v. 26. Septbr.) 31. 184. —
mit Sachsen-Weimar-Eisenach, vom 12ten Januar 1830. und Minist. Bekanntm. v. 10ten
Januar 1832. — 32. 30’ —40.
Düsseldorf, Stade, wird zum Freihafen für den Rheinhandel bestim (Rheinschiff. Orb. v.
31. März.) 31. 83.
Edelsteine, (edle Fossilien, als Achate, Karncole 2c.) und Quincaillerie-Waaren, deren Hauptwerth in
solchen Steinen besteht, zum Aufsuchen von Bestellungen darauf sollen ferner keine Gewerbescheine
ertheilt werden. (A. K. O. v. 12. Jan.) 33. 22.
Ediktal-Citationen, deren Sistirung während der bei ansteckenden Krankheiten angeordneten Sper-
rungen. (A. K. O. v. 12. u. 25. Juli.) 31. 156. 157. — (. auch Aufgebot, gerichtliches.
Ehefrauen, werden bei allen zum Ressort der General Kommissionen gehörigen Auseinander-
setzungen durch ihre Ehemänner vertreten. (V. v. 30. Juni.) 34. 106. — im Hertogthume West-
phalen, Fürsienthume Siegen und den Grafschaften Wittgenstein, Anwendung der §S. 3 1l. bis