Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

22 Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 
Domanial-Erbpachtgrundstücke, Nicheerhöhung der Abgaben bei deren Vereinzelung zu Lasten des 
Erwerbers, nach §. 2. Lit. 7 des Landkultur= Edikts vom läáten September 1811. (A. K. O. v. 
22. Mai) 33. 65. 
Dominien, (Gutsherrschaften), siehe gutsherrlich-bauerliche Verhälenisse, Ablssungen, Gemeinheitsthei- 
lungen 2c. — in der Provinz Sachsem, siehe diese. 
Dorsgemeinen, Erwerbung von Rittergütern durch dieselben oder einzelne Klassen oder mehrere 
Mitglieber derselben, nach vorheriger Prüfung und Genehmigung der Provinzial-Regierung. (A. K. 
O. v. 25. Jan.) 31. 5. — in der Provinz Sachsen, siehe diese. — in Schlesien, . letzt. 
Dorsschulzen, deren Wahl und Bestätigung in den ehemaligen Westphälischen Kandestheilen der 
Provinz Sachsen. (V. v. 31. Marz). 33. 62. — Beiträge zu deren Besolbung Seitens der Do- 
mainen und Rittergüter. (V. v. 31. März) 33. 63. 
Dortmund, Stadt, (im Arnsbergschen Regierungsbezirke), derselben wird die revi irte Stäbte-Orb- 
nung vom 1706en Marz 1831. verliehen. (A. K. O. v. 1. Febr.) 34. 20. 
Druckschriften, politlschen Inhalts, nicht über 20 Bogen stark und außerhalb der Deutschen Bun- 
besstaaten in Deutscher Sprache erschienen, bürfen ohne Genehmhaltung der betreffenden Regie- 
rung nicht zugelassen und ausgegeben werden. (Bundesbeschluß v. 5. Juli und Publ. Patent v. 25. 
Sept.) 32. 216. — gegen die Uebertreter bieses Verbots ist ebenso, wie gegen die Verbreiter ver- 
botener Druckschriften, zu verfahren; ebenkas. — auch gedruckte Anzeigen von Büchern, sowie an- 
dere einzelne gedruckte Blätter, sind der Censur unterworfen. (A. K. O. v. 29. Aug.) 35. 212. — 
in polnischer Sprache außerhalb der Preußischen Staaten erschienen, dürfen in letztern ohne De- 
bies-Erlaubniß des Ober-Cenfur-Kollegiums nicht verkauft oder verbreitet werden. (A. K. O. v. 19. 
Febr.) 34. 55. — siehe auch Nachdruck. 
Dukaten, deren Annahme bei den Eingangs-, Ausgangs= und Durchgangs-Abgaben zu 3 Rchlr. 
271 Sgr. in Silbercourant. (Erheb. Rolle v. 30. Oktbr.) 31. 211. 
Durchgangs-Abgaben, siehe Abgaben. 
Durchlaucht, Prädikat, wird den Häuptern der ehemals reichsständischen Fürstli en Häuser 
beigelegt. (A. K. O. v. 21. Febr. u. Staats-Minist. Bekanntm. v. 28. April.) 32. 129 —135. 
— wird auf sämmtliche, den Fürstentitel führende Mitglieder der benannten Fürstlichen Familien 
ausgedehnt. (A. K. O. v. 3. März.) 33. 29. 
Durchmarsch= und Etappen-Konventon, anderweite, mit Braunschweig= üneburg. (Minist. 
Erklärung und Bekanntmach, v. 8. Septbr.) 35. 199—208. — mit dem Großherzogthume 
Hessen, vom 7ten Oktober 1828. u. Ministerial-Bekanntmachung vom 10t6en Januar 1832. —. 
32. 17—30. — mit dem Kurfürstenthume Hessen. (Minist. Erklärung v. 28. Septbr.) 33. 97. 
— 108. — mit Oldenburg, in Beziehung auf das Fürstenthum Birkenfeld, deren zehnjährige 
Verlängerung. (Minist. Erklärung v. 22. Aug. und Bekanntmach. v. 26. Septbr.) 31. 184. — 
mit Sachsen-Weimar-Eisenach, vom 12ten Januar 1830. und Minist. Bekanntm. v. 10ten 
Januar 1832. — 32. 30’ —40. 
Düsseldorf, Stade, wird zum Freihafen für den Rheinhandel bestim (Rheinschiff. Orb. v. 
31. März.) 31. 83. 
Edelsteine, (edle Fossilien, als Achate, Karncole 2c.) und Quincaillerie-Waaren, deren Hauptwerth in 
solchen Steinen besteht, zum Aufsuchen von Bestellungen darauf sollen ferner keine Gewerbescheine 
ertheilt werden. (A. K. O. v. 12. Jan.) 33. 22. 
Ediktal-Citationen, deren Sistirung während der bei ansteckenden Krankheiten angeordneten Sper- 
rungen. (A. K. O. v. 12. u. 25. Juli.) 31. 156. 157. — (. auch Aufgebot, gerichtliches. 
Ehefrauen, werden bei allen zum Ressort der General Kommissionen gehörigen Auseinander- 
setzungen durch ihre Ehemänner vertreten. (V. v. 30. Juni.) 34. 106. — im Hertogthume West- 
phalen, Fürsienthume Siegen und den Grafschaften Wittgenstein, Anwendung der §S. 3 1l. bis
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.