Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 23
Ehefrauen, (Fortk.)
344. Tit. 1. Thl. II. des Allgemeinen Landrechts auf deren Bürgschaften. (A. K. O. v. 14. Juli.)
34. 118. — desgl. Behandlung der letztern in Schlesien nach den Vorschriften bes Allgemeinen
gandrechts und der Gerichts-Ordnung. (V. v. 30. Aug.) 33. 96.
Ehegatten, Befugniß der Gläubiger, die von ihren Schuldnern zu Gunsten der erstern oder
deren nächsten Verwandten in auf= oder absteigender Linie, in unreblicher Absicht geschlossenen
Kauf-, Tausch= und andere lästige Verträge anzufechten, und daraus ihre Befriedigung nachzusuchen.
(G. v. 26. April.) 35. 54.
Ehen, deren Schlleßung unter den Juden in der Provinz Posen. (V. v. 1. Jan.) 33. 63. 71. 72.
Ehescheidungs-Sachen, unzulässtgkeit der freiwilligen Prorogation des Gerichtsstandes in denfselben.
(A. K. O. v. 25. Febr.) 33. 24. — unter Militairpersonen, Sühneversuch Seitens der Militair-
rediger in denselben. (Milit. Kirch. Ord. v. 12. Febr.) 32. 90.
Ehrenbürgerrecht, mit demselben sind keine Lasten und Pflichten verbunden. (A. K. O. v. # Juli
1832. zu §. 16. der Städte-Ordnung v. 19. Nov. 1808.) 32. 183. — welches keine stäbtische
Verpflichtungen auferlegt, dessen Verleihung an ausgezeichnete und verdiente Männer. (RK. St. O.
v. 17. März.) 31. 13.
Ehrenkränkungen, siehe Ingurien.
Ehrenzeichen, für Rettung aus Gefahr, siehe Verdienst-Denkmünze.
Eickendorf, Erhebung eines Brückengeldes daselbst für die Jahre 1835. 1836. und 187.,
15t6en Januar 1835. — 35. 16.
Eides-Formel, für katholische Konfessions-Verwandte: „so wahr mir Gott helfe und sein heili-
ges Evangelium“. (A. K. O. v. 8. Aug.) 35. 182. — siehe ferner Diensteid, Bürgereid.
Eidesschärfung, Seitens der Militairprediger auf Requisition der Gerichte. (Milit. Kirch. Ord. v.
12. Febr.) 32. 90.
Eingangs-Abgaben, siehe Abgaben.
Einkaufsgeld, in den Städten, dessen Entrichtung von den Neuanziehenden nach dem zeitherigen
Herkommen für die Mitbenutzung des vorhandenen Bürgervermögens. (R. St. O. v. 17. März) 31. 11.
Einkünfte, städtische, in die Stadtkassen fließende, dbürfen nur zur Deckung der böffentlichen Stadtbe-
dürfnisse verwendet werden. (R. St. O. v. 17. März) 31. 30.
Einsegnung, (Konfirmation), dürfen Personen, welche die Ordination zu einem geistlichen Amte
nicht erhalten haben, nicht vornehmen. (A. K. O. v. 9. März.) 34. 60. — der Kinder in Militair-
Gemeinden, Vorbereitung zu derselben und deren Vollziehung. (Milic. Kirch. Ord. v. 12. Febr.)
32. 83. 89. — siehe auch Religions-Unterricht.
Eisen-Munition, bei den Uebungen der Artillerie verschossen und aufgefunden, Vergütigung dersel-
ben, wenn solche noch brauchbar ist, mit zwei Pfennigen für jedes Pfund. (A. K. O. v. 23. Juli.)
33. 86. — Strafen für deren widerrechtliche Zueignung, Besitz und Ankauf; ebendas. — bie dar-
auf gerichteten Untersuchungen sollen nur polizeimäßig geführt werden; ebendaf.
Elbschifffahrt, anderweite Verlängerung der rücksichtlich derselben mit Sachsen, Hannover, Däne-
mark und Mecklenburg-Schwerin in Beziehung auf bas Revisionsverfahren bei Waarenversendungen
auf der Elbe unterm 23. Juni 1821. abgeschlossenen Konvention, auf 6 Jahre, bis zum 31.
Dezember 1839. (Minist. Erklärung v. 10. März u. Bekanntmach., v. 16. Mai.) 34. 69. 70.
Elbzoll, (und Elb-Schifffahrtsabgaben) deren Erhebung nach der Erhebungs-Rolle für die Jabre
162. vom 30ten Oktober 1831. — 31. 208. 212. — desgl. nach Abänderungen der letztern, in
Gefolge der mit andern Staaten geschlossenen Jollvereinsverträge. Allerhöchste Kabinetsorder
vom 184ten und Zusammenstellung vom 14een November 1833. — 33. 138. (siehe auch Abgaben=
Erhebungs-Rolle.) — dem zwischen Preußen, Anhalt-Köthen und Anhalt.Dessau, wegen gegenseitiger
Aufhebung des Elbzolls, unterm 17ten Juli 1828. geschlossenen Vertrage tritt auch Anhalt-Bern-
burg bei. Vertrag vom 17ten Mai 1831. und Ministerial. Bekanntmachung vom älsten Mai 1632.
— 32. 145—148. Erb-