Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

34 Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 
Gemöthskranke, (Blöd= und Wahnsinnige)) gerichtliches Verfahren gegen dieselben in der Rhein- 
provinz. (A. K. O. v. 6. Nor.) 31. 252. — Aufnahme derselben in Irren-Anstalten; ebendafs. 
Gendarmen, Bewilliguug des Denunzianten-Antheils für dieselben, zur Hälfte ron den wegen 
Chaussee-Polizeivergehen eingehenden Geldsfirafen. (A. K. O. v. 31. Aug.) 32. 214. — streuge Be- 
strafung der gegen dieselben bei Aufläufen verubten Widersetzlichkeiten und Mißhandlungen. 
(V. v. 17. Aug.) 35. 170. f. · 
Gendarmerie, (Land-), Verguͤtung der fuͤr dieselbe von den Ortsbehoͤrden gelieferten Fourage nach 
bem wirklich gezahlten höheren Preise, vom isten Januar 1834. ab. (A. K. O. v. 8 Dez. 1833.) 34. 1. 
General-Kommissionen, Abänderung, Ergänzung und Erläuterung der die Organisation derselben 
betreffenden Verorbnung vom 20sten Juni 1617. (V. r. 30. Juni.) 34. 96— 118. — die Vorschrif- 
ken dieser Verordnung (v. 30. Juni 1834.) treten an die Stelle des Gesetzes vom 25sten Seprem- 
ber 1820. wegen der in Münster 2c. zu errichtenden General-Kommissionen und der hierauf zurück- 
weisenden Bestimmungen resp. in den 55. 120. und 122. — in den §5. 96. und 98. und in den 
9. 93. und 95. der Gesetze vom 21. April 1825., wegen der den Grundbesitz betreffenden Rechts- 
verhältnisse 2c. in ben vormals zum Königreiche Westphalen, dem Großherzogthume Berg und den 
Französischen Departements gehörig gewesenen Lbandestheilen. (ebendas.) S. 96. — Errichtung von 
Kreis. Vermittelungobehörden in deren Ressort, und Bestimmungen über deren Wirksamkeit. S.96—98. 
— Kompetenz der General-Kommissionen bei entstehenden Streitigkeiten, besonders Grenzstreitigkei- 
ten. S. 98. ff. 107. f. — desgl. beim schicdsrichterlichen Verfahren. S. 108.f. — Kompetenz der- 
selben zur Verhandlung der zum Hauptgeschäfte der Auseinandersetzung mit zugezogenen Neben- 
geschäfte, unter Theilnahme dritter Personen an letzteren. S. 100. — Anwendung der in den 
66. 147— 155. der Gemeinheitstheilungs-Ordnung vom 7ten Juni 1821. aufgestellten Grundsätze 
bei dken zuvor gedachten Nebengeschäften. (G. v. 29. Juni.) 35. 136. — Verfahren bei Kompetenz- 
Konftikten zwischen denselben und den ordentlichen Gerichten. (V. v. 30. Juni.) 34. 100. — Wahr- 
nehmung des landespolizeilichen und fiskalischen Interesse Seitens derselben in Konkurrenz mit den 
Regierungen und Provinzial-Schulkollegien. S. 102. 103. 106. — Verhältnisse der ron den Gene- 
ral-Kommissionen abhängigen Spezial-Kommissarien, Oekonomie-Kommissarien und Sachverständigen. 
S. 103—105. — Entwerfung von Instruktionen für die Oekonomie-Kommissarien und Bekannt- 
machung berselben durch den Druck. S. 105. — Ernennung von #bandräthen und Kreisverordneten 
zu Kommissarien der General-Kommissionen. S. 106. — Regulirung eines Interimistikums rück- 
sichtlich des Besitzes, der Verwaltung und Nutzung der zur Auseinandersetzung gehörigen Gegen- 
stände, Seitens derselben. S. 109. — auch gegen deren provisorische Entscheidung findet der Rekurs 
an das Ministerium statt. S. 110. — Vollziehung und Bestätigung der Auseinandersetzungs-Rezesse 
und Verträge. S. 110. 111. — Appellations -, Rekurs= und Revisions-Verfahren in Angelegenheiten 
derselben. S. 112. — Kompetenz derselben bei Auseinandersetzungen, die ohne deren Vermittelung 
zu Stande gebracht sind. S. 103. 115. — Ausführung des Auseinandersetzungs-Planes durch die- 
selben. S. 117. — Aufbewahrung der dazu gehörigen Karten. S. 117. — Aufbringung der Aus- 
einandersetzungs-Kosten. S. 117. — zu Königsberg und Marienwerder werden mit den Re, 
gierungen der Provinz Preußen vereinigt. (V v. 30. Juni.) 34. 93. (siehe auch Regierungen.) — 
siehe auch Ablösungen, Gemeinheitstheilungen und gutsherrlich-buerliche Regulirungen. 
Gerichte, deren Besetzung in Mandats-, summarischen und Bagatell-Prozeßsachen. (V. v. I. Juni.) 33.148. 
— deögl. in nicht summarischen Prozeßsachen. (A. K. O. v. 10. Nov.) 35. 232. 
Gerichtsbarkeit, siehe Jurisdiktion, besgl. Kriminal-Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand. 
Gerichtsbarkeits-Verhältnisse, gegenseitige, Uebereinkunft darüber mit fremden Staaten, namenklich 
mit Baiern, in Beziehung auf die Korrespondenz der beiderseitigen Gerichtsbehörden. (Erklér. o. 
17. Mai u. Bekanntm. v. 12. Juni) 34. 71—73. — mit dem Freistaate Krakau, rücksichtlich 
der gegenseitigen kostenfreien Erledigung gerichtlicher Requisitrionen in Armen= Sachen. (Erklér. v. 
10. Jan.) 34. 17. — mit Reuß-Plauen, jüngerer Linie. (Erklär. v. 5. Juli u. Bekanntm. d. 
4. Ang.
	        
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