Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 69
Vertraͤgen, bei Gemeinheitstheilungen 2c. vor denselben. (V. v. 30. Juni.) 34. 111. — bderen An-
stellung in Neu-Vorpommern durch den Justizminister und Erfordernisse zu derselben. (A. K. O.
v. 17. März.) 33. 30.
Nochtaufen, siehe Taufhandlungen.
Nutzvieh, siehe Viehkiebstähle.
O.
Ober-Appellationsgericht, für das Großherzogthum Posen, dessen Ressork. (V. v. 16. Juni.) 34.
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Oberbürgermeister, in den größeren Städten, dazu sind nur diejenigen faͤhig, welche sich zur christ-
lichen Religion bekennen. (R. St. O. v. 17. März.) 31. 22. — deren Wahl, Bestätigung und
Vereidung. (ebendas.) S. 23. — (siehe auch Diensteid.) — Verfahren bei deren unfreiwilligen Ent-
lassung. (ebendas.) S. 25. — deren Verhältnisse und Befugnisse als Vorsitzende im Magistrate.
(ebendas.) S. 26. — in wie weit kieselben, als solche, Ordnungsstrasen auferlegen können. (eben-
das.) — siehe auch Magistraks-Personen und Beamte, stäbtische.
Oberlahnstein, im Nassauischen, wird für den Rheinhandel zum Freihafen bestimmt. (Rheinschiff.
Ord. v. 31. März.) 31. 83.
Oberlandesgerichte, welche nur aus einem Citilsenake bestehen, bei denselben sollen die Mandats=
summarischen und Bagatellsachen in der zweiten Instanz, soweit sie zulässig ist, vor deren Civilsenate
verhandelt werden. (A. K. O. v. 13. Okt.) 33. 125. — zu Königsberg, in Preußen, bessen Orga-
nisation und Geschäftsressorts. (Regulativ v. 11. Aug.) 32. 208—212. — von demselben wird
das Tribunal des Königreichs Preußen getrennt. (ebendas.) — zu Marienwerder, Auflösung des
zweiten Senats desselben, und Einrichtung des dortigen Oberlandesgerichts, wie solche durch das
Regulativ vom IIten August 1832. dem Oberlandesgerichte zu Königsberg vorgeschrieben ist.
(A. K. O. r. 13. Okt.) 33. 125. — Abfassung der Erkenntnisse zweiter Inskanz in Mantats-,
summarischen und Bagatellprozessen bei dem Ciril-Senate und resp. bei dem Senate desselben für
Strafsachen. (ebendas.) — die Erkenntnisse zweiter Instanz in allen bisher vor den zweiten Senat
reffortirenden Sachen gehen auf eie zu bildenden Senate und auf das Tribunal zu Königsberg
über. (ebend.) — Errichtung deren zwei für die Regicrungsbezirke Posen und Bromberg und
Bestimmung deren Ressortverhältnisse. (V. v. 16. Juni.) 31.75. f. — zu Halberstakt, demselben stehe
bie Abfassung des Erkenntnisses in siskalischen Untersuchungs= und Injurien. Sachen auf das zulässige
KRechesmittel der dricten Instanz zu, wenn in erster Instanz derselben eino der Westphälischen Obergerichte
selbst, einschließlich des Hofgerichto zu Arnsberg, erkannt hat. (A. K. O. v. 29. Aug.) 35. 197. —
bem Hosgerichte zu Arnsberg wird der Titel eines Oberlandesgerichts, dem Direktor desselben der
Rang und Titel eines Oberlandesgerichts-Präsidenten und den Räthen und Assessoren der Titel der
Oberlandesgerichtsräthe und Assessoren beigelegt. (A. K. O. v. 31. Aug.) 35. 197. — in Hamm,
verwaltet die Justiz in den Bundesfestungen Mainz und Luxemburg mit den dortigen Gouverne=
mentsgerichten, rücksichtlich der zu den dortigen Garnisonen gehörigen diesseitigen Militairpersonen
und ihrer Angehbrigen. (A. K. O. v. 19. Juli) 3 1. 133. 131.
Oberlausitz, siehe bausig.
Oberpräsidenten, dieselben kreffen und leiten die zur Einführung der reridirten Städte-Orknung er-
forderlichen Anordnungen. (V. v. 17. März.) 31. 37. — sie werden dazu mit Ministerial. Instruk=
tion rersehen, und bedienen sich dabei der Hülfe der Regierungen und besonderer Kommissarien.
(ebendas.) — nach vollendeter Einführung hört die unmittelbare Einwirkung derselben wieder auf.
(ebendas.) S. 40. — denselben steht, mit Vorbehalt des Rekurses, die Emscheidung unt Festsetzung
in Angelegenheiten wegen Erhaltung der Landtagsfähigkeit ritterschaftticher Güter, nach Ablösung
er Reallasten zu. (A. K. O. v. 1. Aug.) 31. 173. — Ertheilung der landesherrlichen Erlaubniß
zur Errichtung gemeinschaftlicher Wittwen-, Sterbe= und Aussteuerkassen, durch dieselben. (A. K. O.
v. 29. Sept.) 33. 121. Ober-