Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 85 
Rheinzollgerichte, (Forts.) 
Centner Ladungsfaͤhigkeit. (V. v. 30. Juni) 34. 145. — ber rheinzollgerichtlichen Jurisdiktion des 
fürstlichen Justizamts Neuwied wird diesenige Strecke im Gerichtsbezirke Heddesdorf uͤberwiesen, 
welche unterhalb Neuwied an den Rhein grenzt. (A. K. O. v. 28. Dezbr. 183 1.) 35. 4. 
Richrer, sind verpflichtee, von der Aufnahme oder Anerkennung eines Verdußerungövertrages alle aus 
dem Hppothekenbuche ersicheliche Gläubiger in Kenntniß zu setzen. (Deklaration des §. 54. Tir. 20. 
Th. 1. des A. k. R. v. 21. März.) 35. 43. 
Rindvieh, Bestrafung der an demselben begangenen Diebstähle. (A. K. O. v. 4. Aug.) 32. 202. — 
siehe auch Diebstähle und Thierkrankheiten. 
Nittergüter, welche die Ritkerguks-Eigenschaft durch Zerstückelung oder Verminderung der Substanz 
verloren haben, Verfahren bei deren Löschung in den Rittergutmakrikeln. (A. K. O. v. 11. Jan.) 
35. 9. — in einzelnen bandestheilen innerhalb der Städte oder Vorstädte, deren fernere Ausschlie- 
ßbung von dem Gemeineverbande der letztern. (R. St. O. v. 17. März.) 31. 12. — deren Erwer- 
bung durch Dorfgemeinen oder einzelne Klassen oder mehrere Mitglieder derselben, nach vorangegangener 
Prüfung und Genehmigung Seitens der Provinzial-Regierung. (A. K. O. v. 25. Jan.) 31. 5. — 
deren Erwerbung von Juden in der Provinz Posen. (V. v. 1. Juni) 33. 70. — in den vormals 
zum Königreiche Westphalen, Großherzogthume Berg, und zu den franzgösischen Departements 
diesseits des Rheins gehörigen andestheilen, Anordnungen für die Erhaltung deren kandtagsfähigkeit nach 
Ablösung der Reallasten. (A. K. O. v. 1. Aug.) 31. 171. — ohne Rittersitz, bloß in Natural= oder 
Geldrenten bestehend, deren Landeagsfähigkeit erlischt durch die Ablösung gegen Kapital sofort; eben- 
das. S. 172. — in den ehemaligen Westphälischen Landeskheilen der Provinz Sachsen, Regulirung 
deren Verhältnisse mit den Stadt= und Landgemeinden. (V. v. 31. März.) 33. 62. — siehe auch 
Güter, Altmark und Posen. 
Rirterschaft der Altmark, siehe letzk. 
Nitterschaftliche Privat-Bank, in Pommern, siehe Bank. 
Nogasen, Stadt, im Posenschen Regierungsbezirke, derselben wird die revi irte Städteordnung vom 
17. März 1831. verliehen. (A. K. O. v. 12. Dez) 35. 297. 
Noggenmehl, siehe Mehl. 
ötheln, Krankheit, sanitärspolizeiliche Vorschrifeen hinsichtlich derselben. (Regulativ v. 8. Aug.) 
35. 257. — Desinfektions-Verfahren bei derselben. (Anweis. v. 8. Aug.) 35. 283. — Belehrung 
über dieselbe (v. 8. Aug.) 35. Anh. S. 33. 
Rotz, Pferdekrankheit, sanitätspolizeiliche Vorschriften hinsichelich derselben. (Regulativ v. 8. Aug.) 
35. 268. — Desinfektions-Verfahren bei derselben. (Anweis. v. 8. Aug.) 35. 286. — Belehrung 
über dieselbe (v. 8. Aug.) 35. Anb. S. 66. 
Rudolphinische Polizeiordnung, in Schlesien, siehe letzt. 
ügen, Fürstenthum, siehe Pommern. 
Ruhr, ansteckende Krankheit, sanicätspolizeiliche Vorschriften rücksichelich derselben. (Regulatib v. S. Aug.) 
35. 254. — Dezsinfektions-Verfahren bei derselben. (Anweis. v. 8. Aug.) 35. 282. — Belehrung 
über dieselbe. (v. 8. Aug.) 35. Anh. S. 19. 
ußland, Abkommen mit demselben, wegen gegenseitiger Auslieferung politischer Verbrecher, vom 
15. März 1831.— 34. 21. — dasselbe hat keine rückwirkende Kraft, vielmehr wird solches erst vom 
Isten April 1834. ab vollzogen. S. 22. — siehe auch Polen, Königreich. 
Zustikalstellen in Schlesien, siehe letzt. 
Rützen, BruckengeldTarif für die dortigen Bartsch-Brücken, vom 12. November 1831. — 32. 1. 
S. 
Saal-Schifffahrts-Abgaben, Vertrag mit Anhalt--Bernburg wegen beren Regulirung. (v. 17. 
Mai.) 31. 57. 
Saar-
	        
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