Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1837. (28)

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theken = Gldubigern und Realberechtigten, so wie allen sonstigen unbe- 
kannten Realpraͤtendenten ist in dem oͤffentlichen Subhastations-Patente 
die Warnung zu stellen: daß bei ihrem Ausbieiben im Bietungstermine 
ohne Rücksicht auf sie mit dem Zuschlage und der Vertheilung der 
Kaufgelder werde verfahren und sie mit ihren Rechten und Anspruͤchen 
an das Gut nicht weiter werden gehört werden. 
Sie haben diesen Befehl durch die Gesetzsammlung zur öfsenklichen Kennt- 
niß zu bringen. 
Berlin, den 13. Juni 1837. 
Friedrich Wilhelm. 
An den Staats= und Justizminister Mühler. 
(Ae. 1808— 1800.) T 2 Mo. 1800.)
	        
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