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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 15.——
(No. 1810.) Staacs-Vertrag zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen und Sr. Kö-
niglichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg wegen Bestimmung der,
aus dem Anschlusse der katholischen Kirchen im Herzogehume Oldenburg
an die Diözese Münster hervorgehenden staatsrechtlichen Verhälenisse. Vom
10. Mai 1637.
N.e auf den Grund stattgehabter Unterhandlungen hwischen dem König=
lich Preußischen und dem Großherzoglich Oldenburgischen Hofe eine PVereinba--
rung über den Anschluß der katholischen Kirchen im Herzogkhume Oldenburg an
die Dis5zese Münster durch den, von Seiner Königlichen Hoheit dem Großher=
zoge von Oldenburg hiezu bevollmächtigten Staatsminister Baron v. Branden-
stein mit dem Pädpstlichen Vollzieher der, für die Königlichen Preußtschen Staa-
ten erlassenen Circumscriptions-Bulle „de salute animarum“ Weiland Seiner
Durchlaucht dem Prinzen Joseph von Hohenzollern-Hechingen, Hersen Discese
von Ermland, unkerm 5. Januar 1830. abgeschlossen und im Wesentlichen be-
reits zur Ausführung gebracht; hiernächst aber von Seiten der beiden betheilig-
ten Höfe für Wun erachtet worden ist, die aus der gedachten Dißzesan-
Verbindung hervorgehenden staatsrechtlichen Verhaltnisse nach Maahgabe des
dieserhalb vorwaltenden Bedürfnisses näher zu bestimmen; so find zu diesem Ende
zu Bevollmächtigten ernannt worden,
von Seiner Majestät dem Könige von Preußen
Allerhöchstdero Geheimer Legationsrath Friedrich Carl von Bülow,
Ritter des Königlich Preuhischen Rothen Adlerordens dritter Klasse
mit der Schleife, des Ordens vom eisernen Kreuze zweiter Klasse, Kom-
mandeur speieer Klasse des Kurfürstlich Hessischen Hausordens vom
goldenen Löwen und Ritter des Russisch Kaiserlichen St. Wladimir=
ordens vierter Hlet
von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg
Höchstdero Staatsrath Carl Friedrich Ferdinand Suden, Rit-
ter des Königlich Preußischen Rothen Adlerordens dricter Klasse, Kom-
mandeur des Königlich Großbritannisch-Hannsverschen Guelphenordens
und Kommandeur erster Klasse des Kurfürstlich Hessischen Hausordens
vom goldenen Löwen;
welche nach Anleitung jener früheren Verhandlungen über folgende Bestimmun-
gen übereingekommen sind.
(No. 1810.) Jahrgang 1877. xX Arti-
(Ausgegeben zu Berlin den 10. August 1837.)