Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1837. (28)

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(No. 1768.) Allerhöchste Kablnetsorber vom 22. Dezember 1836., betreffenb den wegen der 
1— 16. Th. 1I. Tic. 19. des A. 2. R. entstandenen Zweifel über die 
Verpflichtung der Kommunen zu heimathlosen Armen. 
D. nach dem Berichte des Staatsministeriums vom 30. v. M. ein Zweifel 
entstanden ist, ob die Kommunen wegen der Unterstützungen, welche sie nach dem 
Allgemeinen Landrecht Th. II. Tit. 19. 9. 1—16. an heimathlose Arme zu ver- 
abreichen haben, in Ermangelung eines näher Verpflichteten, den Regreß an die 
Staatskasse zu nehmen berechtigk sind? so erkläre Ich hierdurch, daß eine Ver- 
pflichtung der Staatskasse zum Ersatz solcher Verwendungen nicht stattfindet. 
Ich beaustrage das Staatsministerium, diese Deklaration durch die Gesetzsamm- 
lung bekannt zu machen. 
Berlin, den 22. Dezember 1836. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
(No. 1769.)
	        
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