Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1837. (28)

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den am linken Weserufer von Schlüsselburg bis zur Glasfabrik Gern- 
heim gelegenen Crtschaften; 
b) mit folgenden, bisher innerhalb der Zollgrenze befindlichen Gebieks- 
theilen: 
dem Dorse Roclum, 
dem Dorfe Würgassen, 
dem nördlich von der Lemförder Chaussee liegenden Theile des Dor- 
ses Reiningen, 
dem rechts der Weser und der Aue belegenen Theile des Kreises 
v. Minden, nach naͤherem Inhalte der in der Anlage D. beige- 
Schease sügten Uebereinkunst, 
dem zwischen Hannover, Oldenburg und Braunschweig bestehenden Steuerver- 
eine beitreten. 
Artikel 3. 
Zur ferneren Erleichterung des gegenseitigen rechtlichen und gesetzmaßigen 
Verkehrs haben die hohen kontrahirenden Theile Sich über besondere dem 
Meß= und Marktverkehre förderliche Anordnungen über Modifkationen der von 
gewissen Erzeugnissen des einen Vereins bei deren unmittelbarer Einfuhr in das 
Gebiet des anderen Vereins zu entrichtenden Abgaben, imgleichen der auf ge- 
wissen Straßen zu erhebenden Durchgangsabgaben, nicht minder über andere 
den gegenseitigen Verkehr betreffende Gegenstände, mittelst derjenigen besonderen 
F. Uebereinkunft geeinigt, welche dem gegenwärtigen Vertrage unter Lit. E. bei- 
gefügt ist. 
Artikel 4. 
Da es in Rücksicht auf die unmittelbare Angrenzung des bisher aus dem 
Steuerverbande Hannovers, Oldenburgs und Braunschweigs ausgeschlossen ge- 
bliebenen Hannoverschen Oberamts Münden an das Gebiet des Zoll= und Han- 
delsvereins im beiderseitigen Interesse liegt, daß die Bestimmungen des gegen- 
wärtigen Dertrages auch auf diesen Landestheil in Anwendung kommen, so wird 
gleichzeitig mit der Ausführung des Vertrages die Stadt und das Oberame 
Münden mit Einschluß des Dorses Oberode, dem gedachten Steuerverbande 
einverleibt werden. 
Artikel 5. 
Die Dauer des gegenwärtigen Vertrages und der demselben unter A. 
bis E. angeschlossenen Uebereinkünfte, welche sämmtlich mit dem 1. Januar 1838. 
zur Ausführung gebracht werden sollen, wird vorldufig bis zum 31. Dezem- 
ber
	        
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