Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1837. (28)

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(No. 1846.) Uebereinkunft zwischen Preußen und Hannover wegen der Besteuerung innerer 
Erzeugnisse in den, dem Zollvereine Preußens und der mit diesem zu einem 
gemeinsamen Zoll- und Handelssysteme verbundenen Staaten angeschlossenen 
Hannoverschen Landestheilen. Vom 1. November 1837. 
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Im Zusammenhange mit der zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Württem- 
berg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen, den zu dem Thüringi- 
schen Zoll-- und Handelsvereine gehörigen Staaten, dem Herzogthume Nassau, 
und der freien Stadt Frankfürk einerseits, und Hannover andererseits, heute ab- 
geschlossenen Uebereinkunft wegen Anschließung einiger Hannoverscher Landestheile 
an den Zollverein der zuerst gedachten Staaten, sind von den Bevollmachtigten 
Seiner Majestät des Königs von Preußen und Seiner Majestaät des Känigs 
von Hannover, nämlich 
dem Königlich Preußischen Gencralmajor, außerordentlichen Gesandten 
und bevollmächtigten Minister an dem Königlich Hannoverschen, Großherzoglich 
Oldenburgischen, Herzoglich Braunschweigschen und Fürstlich Schaumburg-Lippe= 
schen Hofe, Carl Wilhelm Ernst Freiherrn von Canitz und Dallwitz, 
Ritter des Königlich Preußischen Militair-Verdienst-Ordens mit dem Eichenlaube, 
des eisernen Kreuzes erster Klasse, des Rothen Adler-Ordens dritter Klasse mit 
der Schleife, so wie des Kaiserlich Russischen St. Annen-Ordens zweiter, des St. 
Stanislaus-Ordens zweiter und des St. Wladimir-Ordens vierter Klasse, und 
dem Königlich Preußischen Regierungsrath Sduard Wilhelm Engel- 
mann, Ritter des Königlich Preußischen Rothen Adler-Ordens vierter Klasse, 
einerseiks, und 
dem Königlich Hannoverschen Geheimen Kabinetsrathe Dr. Georg Frie- 
drich Freiherrn von Falcke, Kommandeur des Königlich Hannoverschen 
Guelphen-Ordens, Kommandeur des Kaiserlich Oesterreichischen, Königlich Ungari- 
schen St. Stephans-Ordens und Kommandeur erster Klasse vom Hergzoglich 
Braunschweigschen Orden Heinrichs des Löwen, und 
dem Königlich Hannoverschen Hofrathe Ernst Friedrich Georg Huͤ- 
peden, Ritter des Königlich Hannoverschen Guelphen-Ordens und des Kur- 
fürstlich Hessischen Ordens vom goldenen Löwen, 
andererseits, 
noch die foölgenden, zumdchst mur auf Verhältnisse zwwischen Preußen und Han- 
neber Bezug habenden Verabredungen unter dem Vorbehakte der Ratisilation 
getroffen worden: 
No. ibas) Artikel
	        
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