Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1837. (28)

Chronologische  Uebersicht

der  in  der  Gesetz-Sammlung  für  die  Königlichen  Preußischen  Staaten

vom  Jahre  1837.
enthaltenen  Verordnungen.

 

 

Datum  Iusgegrben  Nr.r.
des  u  Inhalt.  des  des  Ge-Seire.
Gesetzesꝛc.j  Berlin.  Stuͤcks  setzes
1836.  1837.
16.  Sepe.  12.  April.Reglement,  den  Debit  der  Arzeneiwaaren  7.  1788.  455
berreffend.
17.Oktbr.  —  Allerhöchste  Kabinetsorder,  wodurch  das  vorste-  7.  1787.  41.
hende  Reglement  genehmigt  wird.
4.  Dezbr.]7.  Febr.  Regulativ,  den  Gewerbebetrieb  im  Umher-  .  1772  14
zieben  betreffend.  (Anl.)
13.  —  31.  Janr.  JAllerhöchste  Kabinetsorder,  ber  die  Beobachtung  .  1767.  1.
der  mildernden  Bestimmungen  der  66.  218.
und  315.  der  Konkurs-Ordnung  bei  allen  Exekutionen.
  -
2.  —  #u  —  Allerhöchste  Kabinetsorder,  betreffend  den  wegen  der  1.  1768.  2.
#  1—  16.  Thl.  II.  Tit.  19.  des  Allg.  L.  R.
entstandenen  Zweisel  über  die  Verpflichtung
der  Kommunen  zu  Unterstützungen  heimathloser
  Armen.
31.  —  227.  Febr.  Allerhöchste  Kabinetsorder,  den  Gewerbebetrieb  .  1772.  13.
im  Umherziehen  und  das  desfallsige  Regula-  (mit  Anl.)
tiv  vom  4.  Dezember  1836.  betreffend.
31.  —  8.  April.  Vertrag  zwischen  Sr.  Majestät  dem  Könige  von  6.  17864.—38
Preußen  und  Sr.  Königl.  Hoheit  dem  Großherzoge
  von  Oldenburg,  betreffend  die  Zoll=  und
Handelsverhältnisse,  ingleichen  die  Besteuerung
  der  innern  Erzeugnisse  in  dem  Fürstenthume
Birkenfeld.
31.  —  20.  Novbr.  Tarif  zur  Erhebung  eines  Pflastergeldes  für  20.  1831.  150.
1837.  die  Stadt  Neuwied.  (Anl.)
10.  Janr.31.  Janr.Allerhöchste  Kabinersorder,  betreffend  die  Entschä-  1.  1769.  3.
digung  der  Geistlichen  und  Schullehrer  in
den  mit  der  Monarchie  wieder  vereinigten  Landestbeilen
  der  Rheinprovinz  und  der  Provinz
Westphalen,  wegen  des,  durch  die  Veränderungen
  in  Ansehung  der  Grundsteuer  seit  dem  Jahre
1806.  an  ihrem  Einkommen  erlittenen  Verlustes.
10.  —  31.  —  Allerhöchste  Kabinetsorder,  betreffend  die  in  den  1.  1770.  6.

 

 

vormals  zum  Herzogthum  Warschau  gehörigen
  Landestheilen,  so  wie  in  den  vormals  Westphälischen
  Theilen  der  Provinz  Sachsen  bei
denjenigen  Kirchenämtern  und  Schulstellen
  anzuwendenden  Grundsätze,  welche  der  im
Jahre  1806.  genossenen  Immunitäten  und  Begünstigungen
  binsichtlich  der  Grundsteuer  der  zu
ihren  Docationen  bestimmten  Grundsücke  durch