Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1839. (30)

XII 
Chronologische übersicht des Jahrganges 1839. 
  
Datum 
des 
Gesetzes ꝛc. 
Ausgegeben 
ꝛ 
Berlin. 
Inhalt. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1839. 
22. Juni. 
22. 
11. Juli. 
  
1839. 
27. Juli. 
3. August. 
  
August. 
24 
24. 
  
  
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Abände- 
rung des Art. 66. des Rheinischen Strafgesetz- 
buchs, in Beziehung auf die Detention und 
Entlassung jugendlicher Verbrecher. 
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen der nachträglichen 
Bekanntmachung der von des Königs Mosestäe 
getroffenen Bestimmungen, wodurch in Betreff der 
Berechtigung zu vandtags-Stimmen oder 
Theilnahme an solchen, wie sie in den Stände- 
Gesegen ursprünglich normirt worden, etwas ab- 
geändert ist, die aber bis setze in der Gesetzsamm= 
lung nicht enthalten sind. 
Allerhöchste Kabinetsorder, die Aufhebung der 
bisherigen Chausseebau-Dienste in den Re- 
gierungsbezirken Magdeburg und Merseburg 
betreffend. 
Berordnung für die Provinzen Sachsen, Westpha- 
len und die „Rheinprovinz, betreffend die Kon- 
trole der Hölzer, welche unverarbeitet traus- 
portirt werden. 
Vertrag zwischen Seiner Majestäe dem Könige von 
Preußen und Seiner Herzoglichen Durchlaucht dem 
loge zu Anhalt-Bernburs, betrefend die 
euerung der Verträge wetzen Anschliefung 
ber r!*““— Anhalt= Bernburgischen Landes= 
theile an dasPreußische in direkte Steuer- 
(ostem. 
Allerhöchste Kabineksorder, die für die Folge rück- 
sichelich der bernahme von Nebenämtern 
durch Staatsbeamte zu beobachtenden Bestim- 
Mmungen betreffend. 
Allerböchste Kabinetsorder, wonach des Königs 
Masestät den anliegenden Tarif zur Erhebung 
der Durchlaßs ebühren an den stiehenden 
Rheinbrücken bei Coblenz, Cöln und Wesel 
genehmigen. 
Ministerial-Bekanntmachung über die zwischen der 
Königl. Preußischen Regierung einerseits, und der 
Fürstlich ippe-Detmoldschen Regierung an- 
bererseits getroffene Übereinkunft, wegen gegen- 
seitiger Übernahme der Vagabun den und Aus- 
gewiesenen. 
Allerhöchste Kabinetsorder, wodurch des Königs 
Masestät der Stadt Sachsa, im Kreise Nord- 
bausen, die revidirte Städteordnung vom 17. 
März 1831. zu verleihen geruht haben. 
20. 
J1. 
20. 
  
2033. 
2036. 
2038. 
(mir Al.) 
2034. 
(#nl.) 
2039. 
  
226. 
234. 
246 249. 
235. 
236 231. 
238. 
 
	        
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